Minister Westerwelle und Leutheusser-Schnarrenberger eröffnen Ausstellung zum Europäischen Menschenrechtsschutz
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Minister Westerwelle und Leutheusser-Schnarrenberger eröffnen Ausstellung zum Europäischen Menschenrechtsschutz
Die vom Europarat entworfene Ausstellung besteht aus zahlreichen großformatigen Schautafeln auf einer spektakulären Holzkonstruktion, die anhand von Fotos und Texten die von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Menschenrechte darstellen.
Die Ausstellung würdigt die am 04.11.1950 von Deutschland unterzeichnete EMRK. Die EMRK schreibt umfangreiche Menschenrechte fest. Erstmals in der Geschichte des Völkerrechts ermöglicht sie den Bürgerinnen und Bürgern einen unmittelbaren Rechtsschutz bei Verletzungen dieser Rechte. Sie können sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Die EMRK schuf damit die Grundlage für einen wirksamen Menschenrechtsschutz in Europa. Heute können sich über 800 Millionen Menschen in 47 Staaten Europas auf die von der EMRK garantierten Rechte berufen. Sie machen von diesem Recht aktiv Gebrauch: jährlich gehen rund 50.000 Beschwerden beim Gerichtshof ein. In jüngster Zeit hat der Gerichtshof im Verhältnis zu Deutschland vielbeachtete Urteile gefällt, so z.B. zum Sorgerecht für nichteheliche Väter, zur Dauer von Gerichtsverfahren, zur Sicherungsverwahrung und zum kirchlichen Arbeitsrecht. Deutschland setzt diese Urteile stets sorgsam um.
Praktische Hinweise:
Eine Akkreditierung für die Teilnahme an der Eröffnungsfeier ist nicht erforderlich. Die Ausstellung wird bis zum 4.11.2010 im Lichthof des Auswärtigen Amts, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, gezeigt. Zugang für die Öffentlichkeit montags bis freitags von08.00 bis 20.00 Uhr, der Eintritt ist frei.
Kontakt:
Auswärtiges Amt
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Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
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Telefon: 03018-17-0
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Datum: 26.10.2010 - 14:45 Uhr
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