WOLFF: Zwangsheirat wird eigener Straftatbestand
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WOLFF: Zwangsheirat wird eigener Straftatbestand
Zwangsheirat ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenn Nötigung schon jetzt strafbar ist, ist den betroffenen Familien oft nicht bewusst, dass elterliche Vorschriften zur Ehepartnerwahl in der deutschen Rechtsordnung nicht toleriert werden.
Wichtig ist, nicht nur strafrechtlich, sondern auch im Hinblick auf den Opferschutz tätig zu werden. Im Aufenthaltsrecht muss der Opferschutz gestärkt werden - zum Beispiel über ein Rückkehrrecht. Diese Zielsetzung ist im vorliegenden Gesetzentwurf verankert.
Der besondere psychische Druck, der auf Mädchen und jungen Frauen in der Zwickmühle zwischen familiärer Solidarität und eigener Selbstbestimmung lastet, braucht den besonderen Schutz eines eigenen Straftatbestandes. Den Eltern muss ausdrücklich die kriminelle Dimension solchen Tuns klar sein.
Zugleich hat sich die Koalition auf eine Verlängerung der Ehemindestbestandszeit auf drei Jahre zur Erlangung eines eigenen Aufenthaltstitels geeinigt, um Scheinehen entgegenzusteuern.
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Datum: 26.10.2010 - 16:15 Uhr
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