Richtlinie zur Schimmelpilzbekämpfung
Erstellt wurde die einzigartige Richtlinie vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (B.V.S.) gemeinsam mit der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und den im B.V.S.-Bundesfachbereich Bau zusammengeschlossenen Bausachverständigen. Die Schimmelpilz-Richtlinie resultiert aus der siebenjährigen Forschung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Mikrobiologen, Medizinern, Sanierern, Juristen und Bausachverständigen. Sie dient als Empfehlung und Handlungsanweisung zum sachgerechten Erkennen, Bewerten und Instandsetzen der Schimmelpilzschäden.
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Datum: 28.10.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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