Gesetzentwurf zur Bekaempfung der Zwangsheirat: Zwei Schritte vor, ein Schritt zurueck
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Gesetzentwurf zur Bekaempfung der Zwangsheirat: Zwei Schritte vor, ein Schritt zurueck
Opfer von Zwangsheirat brauchen wirksamen Schutz. Dazu gehoert das Recht der Opfer, nach Deutschland zurueckzukehren, sobald die Zwangssituation ein Ende hat. Das ist auslaenderrechtlich bislang nicht sicher gestellt. Deshalb ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wiederkehrrecht ein guter Schritt in die richtige Richtung, wenngleich es kleinkariert ist, in diesen Faellen auch noch zu pruefen, ob sich das von hier stammende Opfer wieder in die Lebensverhaeltnisse in Deutschland einfuegt.
Wir begruessen dabei auch den neu geschaffenen Straftatbestand der Zwangsheirat. Hier muss zwar keine Luecke geschlossen werden, das ist schon unter Rot-Gruen geschehen. Der besondere Straftatbestand ist aber ein verstaerkt sichtbares Zeichen der Aechtung durch unsere Rechtsordnung.
In diesem Zusammenhang ist es aber ein ganz falsches Zeichen, die Frist zu verlaengern, die ein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht in Deutschland voraussetzt. Mit der Verlaengerung der erforderlichen Dauer der Ehe von zwei auf drei Jahre wird die Abhaengigkeit von Frauen von ihrem Ehepartner verstaerkt, werden Zwangsverhaeltnisse und Gewalt beguenstigt.
Die ergaenzenden Regelungen zu den Integrationskursen machen
klar: Um neue Sanktionen geht es nicht. Was dazu notwendig ist, steht seit langem im Gesetz. Das heisst vor allem, dass alle, die freiwillig an einem Sprachkurs teilnehmen wollen, die Moeglichkeit hierzu bekommen muessen. Doch das Gegenteil ist derzeit der Fall. Im September standen bereits 9.000 Interessierte auf den Wartelisten.
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Datum: 28.10.2010 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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