IG BAU: Grundsatz gleiche Bezahlung muss auch für Arbeiter aus Billiglohnländern gelten
ID: 285698
IG BAU: Grundsatz gleiche Bezahlung muss auch für Arbeiter aus Billiglohnländern gelten
Mit den geplanten Zuwanderungsregeln soll aus Sicht der IG BAU der Druck auf die Löhne einheimischer Arbeitnehmer erhöht werden. Im Aufschwung sinkt die Arbeitslosigkeit - bisher das stärkste Druckmittel der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten. Nun soll durch eine lockere Zuwanderungspolitik Billiglohnkonkurrenz in die EU geholt werden. "Wenn erst einmal ein Abkommen mit Indien geschlossen ist, werden andere Länder wie Vietnam oder die Philippinen auf Gleichbehandlung pochen", warnte Wiesehügel. "Dann droht die Arbeitslosigkeit wieder zu steigen." Europäische Arbeiter können nicht mit Wanderarbeitern aus Schwellenländern konkurrieren. Diese würden von ihren Arbeitgebern zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie in ihrer Heimat in die EU entsandt. Diese künstlich hergestellte Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt bedroht auch den sozialen Frieden. Rechts-Demagogen könnten so eine Praxis leicht dazu nutzen, die Bürger der EU gegen die Zuwanderer aufzuhetzen.
Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 28.10.2010 - 19:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 285698
Anzahl Zeichen: 2293
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 297 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IG BAU: Grundsatz gleiche Bezahlung muss auch für Arbeiter aus Billiglohnländern gelten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IG Bauen-Agrar-Umwelt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).