Boll-Medienfonds / Boll-Filmfonds: Chancen für geschädigte Anleger
Medienfonds-Anleger durchleben derzeit unruhige Zeiten. Ausgebliebene Gewinnausschüttungen, finanzielle Einbussen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage sowie drohende Steuernachzahlungen lassen viele an deren als sicher geglaubten Anlageentscheidung verzweifeln. Von den nicht abreißen wollenden Hiobsbotschaften betroffen sind auch die Anleger der Boll-Medien- und Filmfonds.
Insgesamt zehn Film- und Medienfonds wurden ab 1999 durch den Fondsinitiator, Ulrich Boll, aufgelegt. Anders als den Boll-Anlegern in den Fondsprospekten und gewieften Vertriebsmitarbeitern suggeriert, haben sich die mit der Zeichnung der Anlage verbundenen Renditeerwartungen nicht erfüllt:
Viele der mit den Geldern der betroffenen Boll-Anleger finanzierten Filmproduktionen erwiesen sich gerade nicht als die erhofften Kassenschlager. Mangelndes Zuschauerinteresse und deutlich unter den prognostizierten Gewinnerwartungen verbliebene Vermarktungsstrategien führten zu einer wirtschaftlichen Schieflage der aufgelegten Fim/Medienfonds.
Neben dem Totalverlust der geleisteten Einlage droht den Boll-Anlegern zudem, seitens der Fondsgeschäftsführung oder im Falle der in vielen Fällen nicht unwahrscheinlichen Insolvenz der Fonds durch den Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der bis dato noch nicht geleisteten Teileinlage in Anspruch genommen zu werden. Nimmt man noch die nicht minder unrealistische Nachzahlungsverpflichtung im Falle der drohenden Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit hinzu, wäre der Albtraum für die Boll-Anleger perfekt.
Trotz dieser für die meisten Boll-Anleger unerfreulichen Ausgangslage müssen sich diese nicht schutzlos in deren Schicksal ergeben. Im Falle der oftmals gar nicht bzw. nicht hinreichend erfolgten Aufklärung hinsichtlich der mit der Anlage verbundenen Risiken haben betroffene Anleger die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegenüber den in Betracht kommenden Projektverantwortlichen (Vertrieb/Bank/Fondsverantwortliche) prüfen zu lassen. Gleiches gilt im Fall der im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Medien-/Filmfonds oftmals nicht bzw. nicht hinlänglich erfolgten Aufklärung über geflossene Rückvergütungen (Kick-back).
Betroffenen Boll-Anlegern wird geraten, deren in Betracht kommenden Rechtsansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt begutachten zu lassen
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Datum: 29.10.2010 - 16:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 29.10.2010
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