netzwerk recherche fordert Stärkung der Recherchefreiheit und Abschaffung des "fliegenden Geri

netzwerk recherche fordert Stärkung der Recherchefreiheit und Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands"

ID: 286721
(ots) - Ausbau eines Akteneinsichtsrechts, eine
schnellere Bearbeitung von journalistischen Anfragen und die
Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands" - mit diesen Forderungen
schloss am Sonntag die Presserechts-Konferenz der
Journalistenvereinigung netzwerk recherche e.V. (nr) beim
Erich-Brost-Institut in Dortmund.

Auf der Konferenz tauschten sich Journalistinnen und Journalisten
aus der gesamten Bundesrepublik über die Auskunftspflichten
staatlicher und quasi-staatlicher Einrichtungen und über die
Bedrohungen der Pressefreiheit durch die Behinderung der
journalistischen Arbeit aus.

Dabei wurde deutlich, dass sich viele Behörden nach wie vor
verweigern, den rechtlich garantierten Auskunftsansprüchen zu
genügen. "Behörden konzentrieren sich gern auf Informationen, die sie
in einem guten Licht erscheinen lassen", so nr-Vorstandsmitglied
David Schraven. "Deshalb fordern wir ein Akteneinsichtsrecht für
Journalisten, damit die von einer Behörde gegebenen Auskünfte
überprüft werden können."

Ein Akteneinsichtsrecht gibt es gegenwärtig bereits bei Anfragen
nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem
Umweltinformationsgesetz (UIG). Doch auch hier versuchen Ministerien
und Behörden immer wieder, Antworten auf legitime Anfragen von
Journalisten in der Tradition des "Amtsgeheimnisses" abzulehnen oder
hinauszuzögern. Wie Teilnehmer der Konferenz berichteten, engagieren
Ministerien oftmals hochbezahlte Anwaltskanzleien, um sich der
Anfragen nach IFG oder UIG zu entledigen. "Offensichtlich soll der
oft jahrelange Rechtsstreit die Journalisten zermürben", so David
Schraven. Deshalb fordere netzwerk recherche, dass Anfragen in der
gesetzlich vorgesehenen Zeit bearbeitet werden. Um eine unsachgemäß
lange Bearbeitung zu verhindern, müssten Sanktionsmöglichkeiten
geschaffen werden.



Die Konferenz begrüßte die Pläne der Bundesregierung, wonach
Journalisten in ihrer Arbeit künftig nicht mehr wegen der "Beihilfe
zum Geheimnisverrat" strafrechtlich verfolgt werden können.* Der
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max
Stadler, hatte die Pläne auf der Konferenz vorgestellt. Er sagte den
Teilnehmern der Konferenz zu, auch die weiteren Anliegen der
Journalisten zur Änderung des Medienrechts zu prüfen.

Zentral war hier die Forderung nach Abschaffung des "fliegenden
Gerichtsstands". Betroffene sollten künftig nur noch die Wahl
zwischen zwei Gerichtsständen haben, so David Schraven. Für
Unterlassungsansprüche gegen Medien sollte neben dem Gericht, in
dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, nur das Gericht
zuständig sein, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz
hat. Die heutige Praxis des "fliegenden Gerichtsstands" führe
hingegen zu einem regelrechten "Gerichte-Hopping", so Schraven.
"Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen
sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht -
bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt."

Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von
Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine
faire Chance erhält, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu
setzen. Dazu gehöre, dass das Gericht bei seiner Entscheidung in
jedem Falle den Vortrag beider Parteien berücksichtigt. Einer
gerichtlichen Unterlassungsverfügung müsse daher immer eine mündliche
Verhandlung vorgeschaltet sein.

Die Konferenz fand in Kooperation mit dem Erich-Brost-Institut für
internationalen Journalismus und dem Westdeutschen Rundfunk sowie mit
Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz statt.

* Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im
Straf- und Strafprozessrecht kann unter
http://www.bmj.bund.de/files/-/4673/RegE_Pressefreiheit.pdf
eingesehen werden.



Pressekontakt:
netzwerk recherche e.V.
E-Mail: info@netzwerkrecherche.de
Telefon: 0163 3736139

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Datum: 01.11.2010 - 09:00 Uhr
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