Weiterer Erfolg für Erwerber von Lehman-Zertifikaten. Landgericht Frankfurt am Main verurteilt die

Weiterer Erfolg für Erwerber von Lehman-Zertifikaten. Landgericht Frankfurt am Main verurteilt die Commerzbank AG zum Schadensersatz

ID: 287366
(firmenpresse) - München, 29.10.2010 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, konnte ein weiterer Erfolg für Erwerber von sogenannten Lehman-Zertifikaten erreicht werden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.10.2010 (Aktenzeichen: 2-19 O 26/10) die Commerzbank AG zum Schadensersatz verurteilt. Dem Kläger und seiner Ehefrau wurden im Rahmen eines Beratungsgespräches im Februar 2007 ein Bonus-Barriere Quanto Zertifikat und ein Global Champion Zertifikat empfohlen. Nach Auffassung des Klägers entsprachen die empfohlenen Anlagen weder den persönlichen Verhältnissen des Klägers und seiner Ehefrau, noch wurde der Kläger und seine Ehefrau hinreichend klar und deutlich über die Funktionsweise und die Risiken der empfohlenen Zertifikate aufgeklärt.

Unstreitig hat der Bankberater die Eheleute nicht auf das wirtschaftliche Eigeninteresse der Bank am Verkauf dieser Zertifikate hingewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main trifft die beratende Bank jedoch die Pflicht, ihren Kunden vor Durchführung von Geschäften bestehende Interessenkonflikte eindeutig offenzulegen, um so den Kunden die Möglichkeit zu eröffnen, die Sachgerechtigkeit der Beratungsleistung anhand von Indizien selbst zu überprüfen. Eine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Interessenkonflikte besteht in diesem Zusammenhang nicht nur dann, wenn Rückvergütungen im Sinne der durch den BGH in der Entscheidung vom 27.10.2009 nochmals klargestellten Definition an die Bank fließen, sondern auch dann, wenn eine entsprechende Aufklärung notwendig ist, um den Kunden einen Interessenkonflikt der Bank offenzulegen und ihn in die Lage zu versetzen, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen.

„Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt diese Entscheidung, dass es sich für Erwerber von Zertifikaten, die sich von ihrer Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt fühlen, durchaus lohnt, gerichtliche Schritte überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der das Verfahren betreut hat.



Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten, die der Auffassung sind, nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Schadensersatzansprüchen überprüfen zu lassen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

RA Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de



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Datum: 02.11.2010 - 12:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Steffen Liebl
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München


Telefon: 089/ 552 999 50

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Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.11.2010

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