Neue Richter am Bundesgerichtshof
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Neue Richter am Bundesgerichtshof
Richterin am Bundesgerichtshof Möhring ist 50 Jahre alt und in Bremen geboren. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. 1990 wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Mannheim zur Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. In den Jahren 1992 und 1993 war sie zur Unterstützung der Arbeitsgruppe "Regierungskriminalität" an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin abgeordnet. 1994 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Heidelberg. Im Verlauf ihrer Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim 5. (Leipziger) Strafsenat in den Jahren 1997 bis 1999 wurde sie im Mai 1999 unter Versetzung in den sächsischen Justizdienst zur Richterin am Oberlandesgericht Dresden ernannt. Von 2006 bis 2008 leitete sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht verschiedene Strafkammern am Landgericht Dresden. Seit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dresden im Mai 2008 war sie Vorsitzende eines Familiensenats und eines allgemeinen Zivilsenats.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Möhring dem IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugewiesen, der vornehmlich für das Insolvenzrecht und das Recht der Anwalts- und Steuerberaterhaftung zuständig ist.
Richter am Bundesgerichtshof Sunder ist 53 Jahre alt und in Langen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Als Richter auf Probe war er beim Amtsgericht Hanau und beim Landgericht Frankfurt am Main tätig. 1990 wurde er zum Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Nach einer neunmonatigen Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 1995 erfolgte im Oktober 1997 seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Vier Jahre später wechselte er - zunächst im Wege einer erneuten Abordnung - an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, bei dem er im Dezember 2001 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Seitdem war er dort Mitglied eines Zivilsenats, der insbesondere mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Wettbewerbs-, Marken und Patentrecht befasst ist.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Sunder dem für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugewiesen.
Karlsruhe, den 2. November 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Datum: 02.11.2010 - 18:15 Uhr
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