Keine klare Linie bei der Einstufung von Gewaltspielen

Keine klare Linie bei der Einstufung von Gewaltspielen

ID: 288146
(ots) - Drastische Gewaltdarstellungen in aktuellen
Spiele-Hits / Brutales Gewaltspiel bekommt USK-Freigabe ab 18 /
Altersfreigaben von USK und BPjM stehen teilweise in Widerspruch zu
gültigen Richtlinien

Abgehackte Gliedmaßen in "God of War 3" und tote Zivilisten in
"Kane & Lynch 2 - Dog Days" - aktuelle Spiele-Hits schocken mit
brutaler Gewalt. Um Kinder und Jugendliche vor den
Gewaltdarstellungen zu schützen, entscheidet die
Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) über Altersfreigaben für
Spiele. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann
Spiele sogar indizieren, die dann nicht mehr beworben und im normalen
Handel verkauft werden dürfen. Wie die Zeitschrift COMPUTERBILD
SPIELE zeigt, steht die Einstufungspraxis aber in Widerspruch zu
gesetzlichen Richtlinien (Heft 12/2010, jetzt im Handel).

Vor Verkaufsstart eines Spiels legen es die Hersteller bei der USK
zur Prüfung vor. Diese vergibt eines von fünf Alterskennzeichen: ohne
Altersbeschränkung, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren und keine
Jugendfreigabe. Eine Indizierung ist nur durch die BPjM möglich, die
Spiele auf Antrag von Polizei oder Jugendamt prüft. Laut
Kennzeichnungsrichtlinien der USK erfüllt ein Spiel die Kriterien für
eine Indizierung, wenn "drastisch inszenierte und grafisch
detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder
menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen".
Hat die USK allerdings bereits eine Alterskennzeichnung erteilt, ist
die Indizierung ausgeschlossen. Aber: Bei gewalthaltigen Spielen
vergibt die USK zum Teil von sich aus erst gar keine Kennzeichnung,
sondern bittet die BPjM um eine Voreinschätzung.

Die derzeitige Einstufungspraxis von USK und BPjM steht allerdings
teilweise in Widerspruch zu den eigenen Kennzeichnungsrichtlinien.
Bei "Kane & Lynch 2" etwa können Spieler mit der Spielfigur Lynch in


Schanghai Amok laufen und wehrlose Zivilisten erschießen - das führte
folgerichtig zur Indizierung. Der brutale Action-Kracher "God of War
3" hingegen wurde von der BPjM nicht indiziert, sondern erhielt die
Freigabe ab 18 Jahren - obwohl die USK zunächst keine
Alterskennzeichnung erteilen wollte. Begründung der BPjM: "God of War
3" spielt nicht in der Realität, sondern in einer Fantasiewelt voller
Götter und Dämonen.

COMPUTERBILD SPIELE sieht hier dringenden Handlungsbedarf bei der
korrekten Umsetzung der Alterskennzeichnungs-Richtlinien, damit USK
und BPjM in Zukunft einheitlich und nachvollziehbar Spiele bewerten.
Denn wenn "drastisch inszenierte Gewalttaten gegen menschlich
gestaltete Spielfiguren" ein Indizierungsgrund sind, dürften weder
God of War 3 noch aktuelle Militärspiele frei verkäuflich sein. Die
bestehenden gesetzlichen Grundlagen müssen konsequent angewendet
werden.

COMPUTERBILD SPIELE im Internet: www.cbspiele.de



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