Bundesregierung leistet unverzichtbaren Beitrag für Olympiabewerbung München 2018

Bundesregierung leistet unverzichtbaren Beitrag für Olympiabewerbung München 2018

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Bundesregierung leistet unverzichtbaren Beitrag für Olympiabewerbung München 2018



(pressrelations) - Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgeleg-ten Bericht zur Bewerbung der Stadt München um die Ausrichtung der XXIII. Olympischen und XII. Paralympischen Winterspiele 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit dem Bericht wurden die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Regierungsgarantien sowie weitere notwendige Unterlagen und Erklärungen vorgelegt.
Bundesinnenminister de Maizière erklärt hierzu:
"Mit der heutigen Kabinettentscheidung setzt die Bundesregierung den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 2009 zur Unterstützung und Förderung der Olympiabewerbung um und leistet damit ihren unverzichtbaren Beitrag für eine erfolgreiche Bewerbung. Die Bundesregierung wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 in Deutschland stattfinden. Die olympische Idee, durch Sport gegenseitiges Verstehen, Freundschaft und Fair Play zu fördern, verdient unsere Unterstützung. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, könnte München als erster Olympia-Gastgeber, der sowohl die Sommer- als auch die Winterspiele ausgetragen hat, olympische Geschichte schreiben."
Die bayrische Landeshauptstadt München wurde am 22. Juni 2010 durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) mit einer hervorragenden Bewer-tung neben Annecy (Frankreich) und Pyeongchang (Republik Korea) als Kan-didatenstadt nominiert. Bis zum 11. Januar 2011 ist nunmehr das entscheidende Bewerbungsdokument, das sogenannte Bid Book, zu erarbeiten und dem IOC vorzulegen.
Das Bid Book wird Aussagen wie beispielsweise zur politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland oder zu den hier geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen enthalten. Erforderlich ist auch ein sogenanntes Multi Party Agreement, das die Garantien aller an der Olympiabewerbung Beteiligten umfasst. Die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden Regierungsgarantien beinhalten etwa die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Durchführung der Spiele, die Geltung bestimmter rechtlicher Bestimmungen zur Dopingbekämpfung und die sichere und friedliche Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele.


Neben dem Bid Book werden der Bericht der IOC-Evaluierungskommission und die jeweilige Präsentation der Kandidatenstädte Grundlage für die Wahl der Gastgeberstadt (Host City) anlässlich der IOC-Vollversammlung am 6. Juli 2011 in Durban/Südafrika sein.

Im Fall einer positiven Entscheidung durch das IOC würde der Bund Gesell-schafter des für die Spiele verantwortlichen Organisationskomitees werden. Zudem würde er sich an der Ausrichtung der Spiele auch in finanzieller Hin-sicht beteiligen, u. a. mit Finanzbeiträgen für die Kosten der Sportstätten, die Umsetzung der Umweltprojekte, die geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnah-men sowie die Durchführung der Paralympischen Spiele. Für den Fall, dass dem Organisationskomitee nach Abschluss der Spiele 2018 ein Fehlbetrag verbleibt, würde sich der Bund in Höhe von einem Drittel am Defizitausgleich, neben dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München, beteiligen.


Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
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Datum: 03.11.2010 - 12:45 Uhr
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