Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds
ID: 288291
Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds
Banken und Anlageberater können für die Schäden der Anleger in Anspruch genommen werden. Sie hätten über die Risiken der Fonds umfassend aufklären müssen. Insbesondere musste den Kunden mitgeteilt werden, dass offene Immobilienfonds schließen und die Rückzahlung aussetzen können. Auch die Information über das Risiko der Abwicklung ist ein Muss, wenn nicht ausreichend Liquidität zur Auszahlung vorhanden ist. Schließlich darf das Totalverlustrisiko oder die Zahlung von Provisionen nicht verschwiegen werden.
Wegen der Verjährungsproblematik sollten Schadensersatzansprüche umgehend geprüft werden.
RA Franz-Josef Lederer
Rössner Rechtsanwälte, München
www.roessner.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.11.2010 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 288291
Anzahl Zeichen: 1335
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rössner Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




