Menschenrechte fuer Europa
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Menschenrechte fuer Europa
Die Europaeische Menschenrechtskonvention (EMRK) begeht morgen ihr 60. Jubilaeum. Dies ist ein wichtiger Tag fuer Europa.
Beinahe einer Milliarde Menschen in 47 Staaten Europas bietet die EMRK ein Schutzsystem von unschaetzbarem Wert. Am 4. November 1950 wurde sie in Rom von den zehn Gruenderstaaten des Europarates sowie der Bundesrepublik Deutschland und der Tuerkei unterzeichnet. Erstmals im Voelkerrecht wurden Grund- und Freiheitsrechte als einklagbare individuelle Rechte kodifiziert.
Ihre praktische Kraft bezieht die EMRK aus der Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR), der
1998 seine Arbeit aufgenommen hat und fuer alle Vertragsstaaten der EMRK zustaendig ist. Ihn koennen sowohl Staaten als auch Einzelpersonen anrufen. Wegweisend war vor allem das Individualbeschwerderecht, auch wenn die Flut der Beschwerden den Gerichtshof an die Grenzen seiner Belastbarkeit bringt.
Es ist das Verdienst der Europaeischen Menschenrechtskonvention und des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte, in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Europa beigetragen zu haben, in dem Menschenrechte und Grundfreiheiten einen hohen Stellenwert geniessen. Mit der Oeffnung nach Osten wurde die Europaeische Menschenrechtskonvention auch fuer die Menschen dort zu einer programmatischen Leitlinie, an der sie die demokratische und rechtsstaatliche Neuordnung ihrer Gesellschaften messen koennen.
Ueber Jahrzehnte hinweg war die Europaeische Menschenrechtskonvention auch die grundrechtliche Basis der Europaeischen Gemeinschaften und spaeter der Europaeischen Union, deren Mitglieder alle dem Europarat angehoeren und somit an die Konvention gebunden sind. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon und des 14. Zusatzprotokolls wurden die Voraussetzungen dafuer geschaffen, dass die Europaeische Union der Konvention beitreten kann. Das ist ein historischer Schritt.
Mit dem Beitritt der Union zur EMRK wird es fuer die Menschen in Europa erstmals moeglich sein, Handlungen der EU auch durch den Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte auf ihre Grundrechtskonformitaet pruefen zu lassen.
Am 11. November wird der Deutsche Bundestag die Europaeische Menschenrechtskonvention in einer Debatte wuerdigen. Die Fraktionen haben hierfuer einen interfraktionellen Antrag erstellt.
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Datum: 03.11.2010 - 16:45 Uhr
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