Herabfallende Baumfrüchte sind allgemeines Risiko
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Herabfallende Baumfrüchte sind allgemeines Risiko
Anders als bei herabfallenden morschen Ästen sei der Baumbesitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen, stellten die Richter fest. Es liege in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg, dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein "allgemeines Lebensrisiko" .Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert.
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Datum: 04.11.2010 - 17:45 Uhr
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