Beitragsanpassung bei der Zahnzusatzversicherung: Was ist zu beachten?
Zu den beliebtesten Ergänzungsversicherungen gehört die Zahnzusatzversicherung. Auch diese bleibt von Beitragsanpassungen nicht verschont, dennoch werden nach wie vor gute Tarife mit hoher Erstattung angeboten.

(firmenpresse) - Längst kann sich die Zahnzusatzversicherung nicht mehr vor steigenden Kosten wehren. In den letzten fünf Jahren gab es einen regelrechten Boom auf die beliebte Ergänzungsversicherung. Ein großer Teil der Bundesbürger möchte die spärlichen Leistungen im Dentalbereich mit dem umfangreichen Service der Zahnzusatzversicherung aufwerten. Hochwertiger Zahnersatz steht dabei im Vordergrund, aber auch Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung oder die Kieferorthopädie.
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Mitte bis Ende November werden wieder die ersten Briefe von den Gesellschaften versendet: Die Beiträge werden angepasst. Konkret betrifft es bisher Kunden, die sich folgende Tarife entschieden haben: Barmenia ZG, CSS Flexi Zahnbehandlung und Zahnersatz Top, Continentale CEZK und (nur für Frauen) der ARAG Z50/90. Der Frust ist in der Regel groß - der erste Gedanke: Kündigung.
Doch mit einer vorschnellen Kündigung kann man eine Menge verkehrt machen. Schließlich wurde die Zahnzusatzversicherung ja abgeschlossen, um nicht nur kurzfristig eine Erstattung für Zahnersatz zu bekommen. In den Jahren werden die Zähne ja auch nicht besser und dann erst wieder einzusteigen, kostet eine Menge mehr, denn das Eintrittsalter ist entscheidend für die Berechnung der Prämie zur Zahnzusatzversicherung. Genauso wenig lohnt sich in den meisten Fällen der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft. Auch hier ist ein wohlmöglich höherer Beitrag zu leisten, da sich vom Zeitpunkt des Abschlusses der ersten Zahnzusatzversicherung naturgemäß auch das Lebensalter geändert hat.
Wer eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte sich das Schreiben zur Beitragsanpassung genau durchlesen. Oftmals reagieren Kunden zu spät und sind dann verärgert, wenn das Sonderkündigungsrecht abgelaufen ist. Bevor man aber zu schnell reagiert, lohnt sich ein Vergleich der Mitbewerber. Wichtig vor allem ist bei einer Kündigung: Bietet die neue Zahnzusatzversicherung genau die gleichen Leistungen? Gravierender ist aber, wenn man bei einem Neuabschluss erneut mit einer Leistungsstaffelung zu rechnen hat. Bei der nun gekündigten Zahnzusatzversicherung kann man sicherlich schon Rechnungen ohne Summenbegrenzung einreichen. Beim neuen Versicherungsschutz ist man wohlmöglich mehrere Jahre erstmal eingeschränkt, was die Höhe der Erstattung angeht.
Fazit: Eine Beitragsanpassung ist zwar ärgerlich, ist aber kaum vermeidbar. Der Wechsel nach einer Kündigung bringt nur selten Vorteile. Unbekümmert werden die Kunden sein, die sich nach zwei Jahren umfangreich die Zähne haben sanieren lassen und nun aus der Zahnzusatzversicherung aussteigen. Sehr zum Nachteil aller anderen Kunden, denn dadurch ist eine Beitragsanpassung auch unvermeidlich.
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