Steuerrecht im Fokus der Rechtsprechung

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Das Steuerrecht ist von erstaunlicher Dynamik geprägt. Häufige Gesetzesänderungen gehen mit einer intensiven Aktivität der Rechtsprechung einher und definieren die Rechtslage schneller neu, als der Steuerzahler zu folgen vermag. Die Essener Steuerkanzlei Forschner berichtet in diesen Zusammenhang über zwei aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts.



(firmenpresse) - Die ungleiche Behandlung von erbenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Mit Urteil vom 17.August 2010 befand das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die erbschafts- und schenkungsrechtliche Behandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

Die Fassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes aus dem Jahr 2001 erlegte eingetragenen Lebenspartnern im Erbfall deutlich höhere Steuersätze und niedrigere Freibeträge als Ehegatten auf. Im Jahr 2008 führte die Erbschaftsteuerreform gleiche Freibeträge für erbende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ein, wodurch in diesem Punkt die Unterschiede zwischen beiden Formen des Zusammenlebens beseitigt wurden. Allerdings blieb es weiterhin bei der steuerrechtlichen Zuordnung der eingetragenen Lebenspartner zum Personenkreis der entfernten Verwandten und Fremden. Hieraus resultierte ein wesentlich höherer Erb- und Schenkungsteuersatz als für Ehepartner.

Der Gesetzgeber entschied sich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 dafür, dieser Unterscheidung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft ein Ende zu setzen, indem eingetragene Lebenspartner, wie auch Ehepartner zukünftig in jeder Hinsicht steuerlich gleichbehandelt werden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die, in den alten gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene, Ungleichbehandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft wegen Verstoßes gegen den grundgesetzlichen Gleichbehandlungssatz (Art. 3. Abs. 1 GG) für verfassungswidrig. Es verpflichtete den Gesetzgeber bis zum 31.Dezember 2010 eine verfassungsgemäße Regelung des Sachverhalts rückwirkend auch für alte Fälle zu erlassen. Von der Neuregelung werden alle betroffenen Steuerzahler profitieren.

Rückwirkende Steuergesetzänderungen

Die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichtes kann für Steuerpflichtige zu unerwarteten Vorteilen führen. Ein interessantes Beispiel hierfür ist das am 07. Juli 2010 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über rückwirkende Steuergesetzänderungen durch das im März 1999 in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002.



Durch dieses Gesetz wurden steuerrechtliche Änderungen, beispielsweise bei der privaten Veräußerung von Kapitalanteilen, der Entschädigung entgangener Einnahmen sowie der Spekulationsfrist für die Veräußerung von Grundstücken vorgenommen.

Das Bundesverfassungsgericht beanstandete nun die rückwirkende Natur der an sich zulässigen Bestimmungen. In diesem Fall sei eine Rückwirkung der rechtlichen Neuregelung ein Verstoß gegen den Vertrauensschutz, der aus dem verfassungsgemäßen Rechtsstaatlichkeitsprinzip hervorgeht.

Steuerzahler, die aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 rechtswidrig rückwirkend belangt wurden, sollten eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, die ihre bestmöglichen Handlungsalternativen auslotet.

Wie die aktuellen Urteile der höchsten bundesdeutschen Rechtsprechungsinstanz einmal mehr belegen, steht das deutsche Steuerrecht durch das Wechselspiel von Gesetzgebung und Rechtsprechung niemals still. Aus längst vergangenen Steuererklärungen kann ein engagierter Steuerexperte aufgrund dieses Umstandes oft unerwartete Vorteile für seine Mandanten realisieren.

In Essen steht Steuerberater Michael Forschner seinen Mandanten mit vollem Engagement und langjähriger Erfahrung zur Seite, wenn es darum geht, von aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht zu profitieren. Wertvolle Ratschläge und Informationen zu allen steuerrechtlichen Themen stellt er gerne zur Verfügung.

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