EU-Tierversuchs-Richtlinie tritt morgen in Kraft ? Countdown für Mitgliedstaaten läuft
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EU-Tierversuchs-Richtlinie tritt morgen in Kraft ? Countdown für Mitgliedstaaten läuft
Am 9. November tritt die neue EU-Tierversuchs-Richtlinie in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, um nati
Der Bundesverband fordert insbesondere die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Annette Schavan auf, jetzt den geringen Handlungsspielraum der Richtlinie zugunsten des Tierschutzes voll auszuschöpfen. So sei insbesondere sicherzustellen, dass Wissenschaft und Industrie Tierversuchsersatzverfahren entwickeln und diese zügig nach ihrer wissenschaftlichen Anerkennung angewendet werden. Unerlässlich sei es ebenfalls, eine absolute Obergrenze für Schmerzen und Leiden bei belastenden Experimenten festzulegen. Politik und Behörden müssten zudem ihrer Aufklärungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft in vollem Umfang nachkommen und alle durchgeführten Tierversuche einschließlich ihrer rückwirkenden Bewertung veröffentlichen.
Um zukünftig in den 16 Bundesländern eine einheitliche Bewertung der Tierversuchsanträge sicherzustellen, seien Bund und Länder gemeinsam gefordert, einen Bewertungskatalog zur ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchen zu erstellen und den Genehmigungsbehörden eine Datenbank über aktuelle Entwicklungen von Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Eine Grundvoraussetzung zur Umsetzung der Richtlinie sei jedoch die Aufstockung der Behörden. "Die aktuelle personelle Besetzung der Behörden kann die Anforderungen der Richtlinie im Hinblick auf Prüfung, Kontrolle und Auswertung der Tierversuche nicht erfüllen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.
Die Richtlinie* wurde am 20.10.2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 9.11.2010 in Kraft. Die neue Richtlinie löst die bisherige von 1986 ab. Sie wird künftig über das Schicksal der 12 Millionen Tiere, die EU-weit in Versuchen eingesetzt werden, bestimmen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um auf nationaler Ebene die Umsetzungsvorschriften zu verabschieden.
Allein in Deutschland leiden und sterben jährlich 2,7 Millionen Tiere im Versuch. Damit steht Deutschland nach Frankreich und Großbritannien an dritter Stelle, was die Zahl der Tierversuche betrifft. Der Bundesverband und seine Partner werden alles daran setzen, um bei der Umsetzung in deutsches Recht ein Maximum an Tierschutz festzuschreiben.
* Richtlinie 2010/63/EU: http://www.tierschutzwatch.de/index.php?Itemid=8 option=com_zoo view=category category_id=87
Kontakt:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
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Datum: 08.11.2010 - 15:45 Uhr
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