Anlegerschutz: Sünderkartei für Berater zwingt Banken zum Handeln
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und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zwingt die
Banken zum Handeln. Druck erzeugt dabei vor allem das geplante
Beraterregister bei der Bankenaufsicht BaFin. Vom Prinzip her ähnlich
wie das Punkteregister in Flensburg für Vergehen im Straßenverkehr
soll es Kundenbeschwerden erfassen und Sanktionen ermöglichen, um
Falsch- und Fehlberatung entgegen zu wirken. Proaktive Reaktionen der
Institute - in Form von konkreten Vorgaben für ihre Mitarbeiter -
sind gefragt, damit Negativeinträge im Register verhindert werden
können. Dies kann beispielsweise über eine Anpassung der
Beratungsprozesse und -software geschehen. Gleichzeitig wird das
Thema Zertifizierung der Berater in den Vordergrund rücken, um die
Qualifikation der Mitarbeiter zu dokumentieren. Das ist das Ergebnis
einer Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
"Kein Institut kann es sich leisten, bei der BaFin schlechter
abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu
zahlen", sagt Rainer Deckers, Bankenexperte bei Steria Mummert
Consulting. "Bisher lassen die Beratungsprozesse und eingesetzten
Softwareprogramme den Mitarbeitern oft große Spielräume, um ein
individuelles Eingehen auf die Kundenwünsche zu ermöglichen. Hier
gilt es nachzujustieren, trotzdem aber weiterhin eine
maßgeschneiderte Beratung anzubieten."
Wie bereits bei den Versicherungsmaklern vorgeschrieben, sollten
zudem auch Banken künftig die Qualifikation ihrer Berater
flächendeckend nachweisen, beispielsweise durch ein Zertifikat der
Industrie- und Handelskammern. Das schafft Sicherheit für das
Institut sowie deren Kunden und dokumentiert den Qualitätsanspruch in
der Beratung.
Das Gesetz zum Anlegerschutz wird nach der ersten Lesung im
Bundesrat am vergangenen Freitag nun in dieser Woche im Bundestag
diskutiert und soll bereits im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Es
sieht nicht nur die Einrichtung des Beraterregisters vor, sondern
verpflichtet die Institute gleichzeitig zu sogenannten
Beipackzetteln, in denen sie ihren Kunden Chancen, Risiken und Kosten
der Finanzpapiere zielgruppengerecht erläutern. Zwar haben bereits
viele Sparkassen, Volks- und Privatbanken solche Produktinformationen
erstellt, diese werden jedoch den Verbraucheranforderungen an
Verständlich- und Übersichtlichkeit kaum gerecht. "Es gilt, die
Beipackzettel zu standardisieren, vor allem bei der Festlegung von
Risikoklassen. Identische Anlageprodukte müssen von allen Instituten
dem gleichen Risiko zugeordnet werden. Sonst wird der Gesetzgeber
erneut nachbessern müssen", sagt Rainer Deckers.
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Datum: 09.11.2010 - 10:00 Uhr
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