Keine Einigung zu Unterkunftskosten
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Keine Einigung zu Unterkunftskosten
Die Länder hatten diese Absenkung ebenso wie die Berechnungsgrundlage kritisiert und gefordert, die kommunalen Haushalte stärker von den - faktisch gestiegenen - Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zu entlasten.
In seiner nächsten Sitzung am 26. November 2010 hat der Bundesrat die Möglichkeit, Einspruch gegen das unveränderte Gesetz einzulegen. Ein solcher Einspruch müsste vom Deutschen Bundestag mit der "Kanzlermehrheit" überstimmt werden, damit das Gesetz noch in Kraft treten kann.
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Datum: 11.11.2010 - 14:45 Uhr
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