Kritik an Wechsel von Ex-Bundesrichter Goette zur Kanzlei Gleiss Lutz

Kritik an Wechsel von Ex-Bundesrichter Goette zur Kanzlei Gleiss Lutz

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Kritik an Wechsel von Ex-Bundesrichter Goette zur Kanzlei Gleiss Lutz



(pressrelations) - Aktionär Freitag erwägt Befangenheitsgesuch bei Entscheidung über Kässbohrer-Abfindung

Renommierte Juristen kritisieren den Wechsel des langjährigen Bundesrichters Wulf Goette zur Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Goette leitete fünf Jahre lang den zweiten Zivilsenat des BGH und war somit der führende Gesellschaftsrechtler des Landes. Der Richter beendete seine Amtszeit zum 30. September 2010 ein halbes Jahr vor ihrem planmäßigen Ende und trat zum 1. Oktober als enger Berater ("Of Counsel") in die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz ein. Sein für ehemalige Bundesrichter ungewöhnlicher Gang zu einer Großkanzlei heizt die Debatte über den Wechsel von Amtsträgern in die Wirtschaft an, berichtet das manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungsdatum: 19. November).

"Ich halte nichts davon, als ehemaliger Bundesrichter eine Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei aufzunehmen", sagt Hartwig Henze, ehemaliger Bundesrichter am zweiten Senat des Bundesgerichtshofs (BGH). "Tut man das, kann das Bild von der richterlichen Unabhängigkeit beschädigt werden, weil der Eindruck entstehen kann, dass schon während der Amtszeit versucht worden ist, Kontakte zu Kanzleien aufzubauen."

Goette weist die Kritik zurück. "Meine Pflicht zu unabhängiger Amtsführung habe ich niemals verletzt, eine entsprechende Unterstellung empfände ich als ehrenrührig", so der ehemalige Bundesrichter.

Für den BGH könnte die Personalie bald unangenehm werden: Der kritische Aktionär Karl-Walter Freitag erwägt, ein Befangenheitsgesuch gegen Goette und dessen ehemalige Kollegen im zweiten Zivilsenat zu stellen. Falls die Richter von Goettes Gesprächen mit Kanzleien über eine Anstellung gewusst hätten, ohne dies öffentlich zu machen, seien auch sie befangen, sagt er.
Das hätte Folgen, zum Beispiel für die anstehende Entscheidung im Fall
Kässbohrer: Wie viel Abfindung die Merckle-Gruppe den Minderheitsaktionären für die Übernahme des Pistenraupen-Herstellers zahlen soll, müsse dann ein anderer Senat entscheiden, so Freitag. Berater der Merckle-Unternehmen beim Pflichtangebot für Kässbohrer war 2006 Gleiss Lutz. Die Kanzlei vertritt nun auch Merckles Vermögensverwaltung vor dem BGH.



Autor: Mark Böschen
Telefon: 040 308005-74

Hamburg, 17. November 2010


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Datum: 17.11.2010 - 12:15 Uhr
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