Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu: Deutsch ins Grundgesetz

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu: Deutsch ins Grundgesetz

ID: 298579
(ots) - Mit derselben Regelmäßigkeit, mit der das
Ungeheuer von Loch Ness auftaucht, steigt die Forderung, Deutsch
gehöre ins Grundgesetz, an die Oberfläche. Die Klausel »Die Sprache
in der Bundesrepublik ist Deutsch« allerdings, jener jetzt erneut von
einigen CDU-Politikern gewünschte Zusatz zum Artikel 22 des
Grundgesetzes, ist ebenso unscharf wie alle Nessie-Fotos. Was auch
hätte die Gemeinschaft der Deutsch Sprechenden, was hätte die
Republik mit einem solchen Zusatz erreicht? Die Befürchtung, deutsche
Bürger, von einigen verschlossenen Migrantenzirkeln abgesehen,
könnten im Alltag jemals anders als auf Deutsch kommunizieren, ist
schlicht grotesk. Dafür muss nicht eigens das Grundgesetz bemüht
werden. Mehr noch: Der Umgang der Bundesbehörden mit den Bürgern
erfolgt ganz offiziell auf Deutsch, denn Paragraph 23 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes stellt klar: »Die Amtssprache ist
deutsch.« Der gleiche Satz findet sich auch in anderen
Gesetzeswerken. Kein Grund zum Aktionismus also. Die Argumente für
Deutsch im Grundgesetz fahren denn auch auf intellektuellen
Nebenstrecken. Natürlich darf man sich darüber aufregen, dass der
englische Krake nach unserer Muttersprache greift. Der Service Point
der Bahn AG ist lächerlich, und der Versuch der deutschen Polizei,
Unfallstellen in der Nacht mit dem Power Moon auszuleuchten, erregt
bloß Mitleid. Aber diese Beispiele zeigen nur, dass die deutsche
Sprache in die Köpfe einziehen muss, nicht in einen juristischen
Kodex. Was würde sich denn ändern, wenn die Gruppe der CDU-Politiker
Gehör fände? Müsste fortan, unter Strafandrohung, die Polizei einen
»Kraftmond« installieren? Würde die Bahn wegen ihrer Anglizismen vor
Gericht geladen? Kehrte womöglich der »große Bruder« zurück, um all
jene Bürger zu observieren, die unserer schönen Sprache Gewalt antun?


Denglisch kommt, Denglisch geht auch wieder. Die Unfähigkeit
hingegen, einen Sachverhalt angemessen in Worte zu kleiden - die
bleibt. Der Wortschatz schmilzt in dem Maße, wie die fahle Sonne des
Neusprech auf ihn scheint. Der grammatisch einwandfrei konstruierte
Satz wird zur raren Kostbarkeit. Und das soll Artikel 22 kurieren?
Wenig glaubhaft. Trotzdem soll offensichtlich die billig zu habende
Maßnahme (eine Parlamentsentscheidung würde ja reichen) das mühsame
Gegensteuern gegen den sprachlichen Schlendrian ersetzen. Aber die
Politik soll nicht am Grundgesetz herumdoktern, sie soll ein Klima
schaffen, in dem Eltern ihren Kindern vorlesen. Jeden Abend. Ein
Klima, in dem die Kinder statt vor den Bildschirm in die Buchläden
eilen. Woche für Woche. Das wäre zumindest ein Anfang. Deutsch in
allen Köpfen und in den Herzen, nicht im Paragraphendschungel - und
die deutsche Sprache könnte strahlend schön erblühen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 17.11.2010 - 20:45 Uhr
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