Wohin mit dem Auto: Die hohe Kunst des Parkens
R+V-Infocenter: Falschparkern drohen Verwarnungs- oder Bußgelder
Funktioniert die Parkuhr oder der Parkscheinautomat nicht, darf der Wagen trotzdem abgestellt werden - als Ersatz gilt die Parkscheibe. Tipp des R+V-Infocenters: Mit einem gut sichtbaren Zettel auf den Defekt hinweisen. Der Parkende muss sich aber trotzdem an die zulässige Höchstparkdauer halten. Wird diese um mehr als eine Stunde überschritten, darf die Polizei den Wagen sogar abschleppen lassen und zusätzlich bis zu 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren.
Parkplatz blockieren
Einen öffentlichen Parkplatz mit Stuhl oder Mülltonne zu blockieren, ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht freihalten, sonst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. "Andererseits dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. Das könnte bei einem Rechtsstreit als Nötigung ausgelegt werden", so R+V-Experte Karl Walter.
Beliebt, aber ebenfalls verboten: Den Wagen so abstellen, dass er zwei Stellplätze blockiert, um einen Platz freizuhalten. Das verstößt gegen das Gebot, platzsparend zu parken und kann mit 10 Euro geahndet werden. Wer zum Beispiel für einen Umzug eine Parkfläche vor seinem Haus benötigt, kann versuchen, beim Straßenverkehrsamt die Erlaubnis zum Aufstellen von Halteverbotszeichen für eine begrenzte Zeit zu erhalten.
Auf beiden Seiten Parken
Parken rechts und links der Fahrbahn ist nur in Einbahnstraßen erlaubt. Bei Gegenverkehr muss immer in Fahrtrichtung geparkt werden - sonst drohen 15 Euro Verwarnungsgeld.
Parkmarkierungen
Wer eine durch weiße Streifen markierte Parkfläche missachtet, riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld. Das gilt auch für die Grenzmarkierungen an Bushaltestellen.
Bordsteine
Was viele nicht wissen: An Stellen mit abgesenktem Bordstein ist das Parken grundsätzlich verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro Verwarnungsgeld. Wird dadurch jemand behindert, beispielsweise ein Rollstuhlfahrer, sind sogar 15 Euro fällig.
Grobe Parksünden
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt abstellt, wird mit 35 Euro belangt. Außerdem riskiert er, schon nach kurzer Zeit kostenpflichtig abgeschleppt zu werden. Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen schlägt mit 70 Euro Bußgeld und zwei Punkten zu Buche.
Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters zum Download
Informationen zu den wichtigsten Verwarnungs- und Bußgeldern gibt es im aktuellen Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters unter http://www.infocenter.ruv.de
Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung
November: Eine typische Zeit für Herbststürme. Windböen rütteln an Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden - auch an geparkten Autos. Die Teilkasko-Versicherung springt für Schäden ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke 8 über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62 km/h. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Die Vollkasko-Versicherung deckt den Schaden hingegen bei jedem Wetter ab. Weitere Informationen dazu unter
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oder
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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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http://www.infocenter.ruv.de
Datum: 19.11.2010 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 299772
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 06 11 / 533 - 46 56
Kategorie:
Auto & Verkehr
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