Kinderkommission fordert zum Tag der Kinderrechte die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
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Kinderkommission fordert zum Tag der Kinderrechte die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Allerdings hatte die Bundesregierung seinerzeit fünf Vorbehalte, die zwischenzeitlich zurückgenommen worden sind. Am umstrittensten war der sog. ausländerrechtliche Vorbehalt. Für dessen Rücknahme hatte sich die Kinderkommission immer wieder eingesetzt. Allerdings: 16- und 17-jährige Flüchtlingskinder, die ohne Erwachsene nach Deutschland einreisen, werden bis heute wie Erwachsene behandelt.
So bedeutet diese Rücknahmeerklärung noch nicht, dass damit die UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder in Deutschland ausnahmslos umgesetzt ist. Die Vorsitzende der Kinderkommission, Marlene Rupprecht, erklärt: "Es bleibt zu überprüfen, ob und ggf. welche gesetzlichen Konsequenzen auf Bundes- und Länderebene aus der Rücknahme zu ziehen sind, damit die Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention auch tatsächlich für die 16- und 17-jährigen Flüchtlingskinder zu ihrer vollen Geltung kommen."
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Datum: 19.11.2010 - 21:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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