Gut versichert bei der betrieblichen Weihnachtsfeier / Vorsicht beim Genuss von Glühwein und Co
ID: 300678
Belegschaften zu einer Weihnachtsfeier. Dabei wird auch gern das ein
oder andere Glas Glühwein oder Punsch genossen. Das hebt die
Stimmung. Doch Vorsicht: Alkohol in gesüßten Heißgetränken entfaltet
schnell seine Wirkung im Körper, die Fahrt mit dem eigenen Auto ist
danach tabu. Unfälle, die unter starkem Alkoholeinfluss verursacht
werden, stehen nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne "Risiko raus!" hin.
Warum die Auswirkungen von vorweihnachtlichen Alkoholika nicht zu
unterschätzen sind, dazu Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates: "Durch den Zucker geht der
Alkohol schneller ins Blut. Bereits nach geringen Mengen besteht eine
erhöhte Unfallgefahr und eine allgemeine Tendenz zu risikoreichem
Verhalten. Warmer Glühwein zum Beispiel wandert schnell aus dem Magen
in den Darm und gelangt so in die Blutbahn. Deshalb sind auch in der
Vorweihnachtszeit nach dem Genuss von Glühwein und Co. öffentliche
Verkehrsmittel oder Taxi die sichere Alternative zum eigenen
Fahrzeug."
Die kritische Grenze für das sichere Führen eines Fahrzeuges ist
schnell erreicht. Ab 0,3 Promille steigt die Unfallgefahr im
Vergleich zu einem nüchternen Fahrer um das Doppelte an. Wer also
beim gemütlichen Zusammensein mit den Kollegen Alkohol getrunken hat,
sollte sein Auto stehen lassen. Ansonsten gefährdet er nicht nur sich
und andere, sondern auch seinen Versicherungsschutz.
Was ist bei Betriebsfeiern grundsätzlich zu beachten? Damit
Betriebsfeiern - dazu zählt auch der Weg hin und zurück - unter dem
Schutz der Unfallversicherung stehen, müssen verschiedene Bedingungen
erfüllt sein:
- der Unternehmer muss mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen,
die betriebliche Gemeinschaft zu stärken;
- die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offen
stehen;
- der Unternehmer selbst oder ein Beauftragter müssen teilnehmen.
Nicht versichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige
Betriebsmitglieder oder Gäste.
Hintergrund "Risiko raus!" In der Präventionskampagne "Risiko
raus!" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr
Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die
Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere
Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko
beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen
unter www.risiko-raus.de .
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 22.11.2010 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Freizeitindustrie
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