Vereinfachte Prüfung des Arbeitszimmers
ID: 302150
Vereinfachte Prüfung des Arbeitszimmers
Nach dem Vorschlag des Landes NRW sollen Finanzämter künftig nur noch prüfen, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers stimmen. Die aufwändige, in der Praxis ohnehin schwer durchführbare Vorprüfung, ob der separate Raum ausschließlich beruflichen Zwecken dient, kann damit entfallen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans: "Eine solche Regelung kann beide Seiten entlasten: Steuerzahler und Finanzverwaltung."
Bislang wird die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in zwei Stufen geprüft. Zunächst kontrolliert das Finanzamt, ob eine ausschließliche berufliche Nutzung des als Arbeitszimmer genutzten Raumes vorliegt. Nur wenn das der Fall ist, prüfen die Beamten in einem zweiten Schritt, ob die in dem Raum ausgeübte Tätigkeit den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ wird das Arbeitszimmer auch anerkannt, wenn für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.
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Datum: 23.11.2010 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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