OPEL: WFEB setzt Rückerstattung von CoC-Gebühren durch
ID: 303432
Mit dieser Praxis verstieß OPEL gegen eine EU-Richtlinie, die Automobilherstellern vorschreibt, dass diese jedem Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung beizulegen haben.
Der WFEB setzte sich mit Nachdruck für eine Lösung dieses Falls ein und erreichte letztendlich, dass OPEL sich dazu bereit erklärte, die zu Unrecht erhobene Gebühr zu erstatten.
OPEL zeigte sich in dieser Sache äußerst kooperativ.
Für OPEL leitet sich aus dieser Zahlung jedoch keine Anerkennung einer Rechtspflicht ab.
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Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen
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Datum: 25.11.2010 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Trier
Kategorie:
Auto & Verkehr
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