RiesterMeister schlägt DFL / HanseMerkur erstreitet Urteil für die Werbefreiheit
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vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Markenrechtsklage gegen die
HanseMerkur24 Lebensversicherung AG gescheitert. Das Hamburger
Unternehmen darf weiter mit einer "RiesterMeister"-Schale für seine
Online-Förderrente werben. Der I. Zivilsenat des BGH wies am 28.
Oktober 2010 die Beschwerde der DFL gegen die Nichtzulassung der
Revision zurück (IZR 201/09). Ende 2009 hatte schon der 29.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (AZ 29 U 2835/09)
geurteilt, dass zwischen dem Werbemittel der HanseMerkur und der
DFB-Meisterschale wegen markanter Abweichungen "weder klanglich noch
schriftbildlich oder begrifflich" eine Verwechslungsgefahr bestehe.
Zum Hintergrund:
Seit August 2007 wirbt die HanseMerkur24 Lebensversicherung AG,
ein Direktversicherer der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit einer
"RiesterMeister"-Schale für die nach deutschen
Kalkulationsvorschriften höchste garantierte Riester-Rente zum
niedrigsten Beitrag. Testimonial für die Kommunikationskampagne war
bis Juli 2010 Nationalspieler Mario Gomez, der u.a. mit der
"RiesterMeister"-Schale das Meisterliche des Altersvorsorge-Produkts,
das seither durch zahlreiche unabhängige Ratings bestätigt wurde,
bewarb.
In dieser werblich-"sportlichen" Positionierung des
Riester-Produkts der HanseMerkur, nämlich als die Nummer 1 im
Wettbewerb, sah die Deutsche Fußball Liga (DFL) "Ambush Marketing und
Guerilla Marketing reinsten Wassers, wie es von Trittbrettfahrern
anlässlich sportlicher Großereignisse (WM 2006!) gerne immer wieder
versucht wird". Die DFL reichte am 4. September 2008 beim Landgericht
München I Klage wegen der Verletzung ihrer Markenrechte an der
DFB-Meisterschale ein. Am 2. April 2009 urteilten die Münchener
Richter im Sinne der Klägerin und untersagten der HanseMerkur, ihre
Förderrente mit der "RiesterMeister"-Schale zu bewerben. Mit dem
Hamburger Wettbewerbs- und Markenrechtler Prof. Christian Klawitter
(KNPZ Rechtsanwälte) ging die HanseMerkur in die Berufung und
obsiegte am 19. November 2009 vor dem OLG München. Dieses ließ eine
Revision nicht zu.
Weitreichendes Urteil
Für den Wettbewerbsanwalt hat das jetzt vom Bundesgerichtshof
bestätigte Urteil weitreichende Konsequenzen für die werbungtreibende
Wirtschaft. "Mit dem Urteil ist den überzogenen Monopolansprüchen
nationaler und internationaler Sportverbände eine deutliche Absage
erteilt worden. In Zukunft gilt: Im Zweifel für die Werbefreiheit!",
so Prof. Christian Klawitter.
Auch Fritz Horst Melsheimer, Vorstandsvorsitzender der HanseMerkur
Versicherungsgruppe, zog nach dem für sein Unternehmen guten Ende
eines über zweijährigen Rechtsstreits ein positives Fazit: "Es freut
mich, dass nun auch höchstrichterlich bestätigt wurde, dass die
HanseMerkur 'RiesterMeister'-Schale für sich selbst und damit
ausschließlich für unser Exzellenz-Produkt in der Altersvorsorge
steht. Der Beste in Deutschland ist immer noch der Meister, auch in
der Lebensversicherung, wo wir uns mit einem im
Preis-Leistungs-Verhältnis marktführenden Produkt ganz oben im
Wettbewerb positioniert haben".
Eine Abbildung der 'RiesterMeister'-Schale, die im Zentrum des
Rechtsstreits mit der DFL stand, steht unter www.hansemerkur.de zum
Download bereit. Weitere Informationen finden Sie im
Altersvorsorge-Informationsportal der HanseMerkur unter
www.riestermeister.de .
Pressekontakt:
Heinz-Gerhard Wilkens
HanseMerkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Tel.: 040/4119-1357
Fax: 040/4119-3626
www.hansemerkur.de
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Datum: 25.11.2010 - 12:08 Uhr
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