Bundesrat will regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen vorschreiben
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Bundesrat will regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen vorschreiben
Unter anderem wollen die Länder daher für das Personal der sozialen Einrichtungen, das für die unmittelbare Förderung oder Pflege der Leistungsberechtigten zuständig ist, Personalschlüssel festlegen. Dieses Personal präge die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen maßgeblich. Durch die Personalschlüssel sei deshalb sicherzustellen, dass die Leistungen auch tatsächlich in der gebotenen Form bei den Berechtigten ankommen.
Zudem möchte der Bundesrat regelmäßige Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Einrichtungen vorschreiben. Dazu sollen diese in angemessenen Zeiträumen oder aufgrund besonderer Vorkommnisse durch die Träger der Sozialhilfe oder beauftragte Dritte geprüft werden. Gegenstand der Prüfungen soll dabei nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch Inhalt, Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen sein.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln.
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Datum: 26.11.2010 - 18:15 Uhr
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