Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor
Schleswig-Holsteinische Notarkammer. "Geschenkt ist ge¬schenkt, wieder holen ist gestohlen", so heißt im Volksmund eine Rechtsansicht. Ganz grob betrach¬tet ist auch etwas Wahres dran. Doch gibt es auch Situationen, in denen der Schenker seine großzügigen Gaben zurückfordern kann.
Wer sicher gehen will, sollte bei größeren Schenkungen ein Rückforderungsrecht in einem Schenkungsvertrag vereinbaren. In einem solchen Vertrag kann vereinbart werden, dass das Geschenk an bestimmte Forderungen geknüpft ist, die näher zu definieren sind.
Nach einer „missglückten Schenkung“ kann der Erblasser auch ein Testament errichten und den Beschenkten enterben. Ist der Beschenkte ein Erbe der ersten Ordnung, z.B. ein Kind des Erblassers, so hat er zwar Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser besteht aber nur in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grundsätzlich sollte der Erblasser bei Schenkungen eine Klausel in den Schenkungsvertrag mit aufnehmen, nach der sich der Beschenkte den Wert der Schenkung auf etwaige Pflichtteilsansprüche anrechnen lassen muss.
Wer nachher keine bösen Überraschungen erleben will, sollte vor einer Schenkung einen Notar aufsuchen und mit ihm besprechen, wie die Interessen in einem Schenkungsvertrag gewahrt werden können.
Notare finden Sie im Internet unter www.deutsche-notarauskunft.de.
Textumfang ca. 2 060 inkl. Leerzeichen
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats
Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.
c/o PR-Agentur / Öffentlichkeitsarbeit
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040 - 41 32 700
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de
PR-Agentur / Öffentlichkeitsarbeit
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040 - 41 32 700
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de
Datum: 30.11.2010 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 306120
Anzahl Zeichen: 2156
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040 41 32 700
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.11.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 785 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).