Fondsanalyst Nerb: Guten Noten für Zweiten Prozesskostenfonds
Für den Außenauftritt erhält ProzessGarant für den zweiten Fonds die Note B. „Offenbar ist das Unternehmen im Spezialsegment sehr erfahren und liefert einen gut aufbereiteten und lesbaren Prospekt“, meint Nerb. Auch wenn sich der Markt für Prozessfinanzierung ab 2008 vermutlich ändert, da ab dann Rechtsanwälte möglicherweise auch auf Erfolgshonorarbasis arbeiten dürfen, sieht er dennoch hohe Wachstumschancen in diesem „exzellenten“ Markt. Das Marktumfeld ist seiner Ansicht nach hochinteressant und besitzt ausreichend Marktpotential.
ProzessGarant hat im März dieses Jahres ihren ersten Folgefonds, die „Zweite ProzessGarant AG & Co. Prozesskostenfonds KG“, auf den Markt gebracht. Anleger können sich ab einer Kommanditeinlage von EUR 5.000 zzgl. 5 % Agio daran beteiligen. Höhere Beiträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einer kurzen Laufzeit von rund 5 Jahren. ProzessGarant kalkuliert eine Vorsteuer-Rendite von 14 Prozent. „In der kurzen Laufzeit, der hohen möglichen Rendite und den professionellen Prüfmechanismen liegen die Stärken des Fonds“, erklärt Nerb.
Die Prozessgarant AG übernimmt nach intensiver Prüfung die Finanzierung des Prozesses nur dann, wenn sie Aussicht auf Erfolg sieht. Im Gegenzug erhält sie im Falle des Gewinns mindestens 30% vom Erlös. Die Fondsgesellschaft setzt dabei auf Sicherheit durch Risikostreuung. Das Fondsmanagement hat entschieden, sich auf kleine und mittlere Prozesse zu konzentrieren. Es werden also nicht einzelne große Prozesse finanziert, sondern die Streitigkeiten des täglichen Lebens. Denn nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes werden diese zu ca. 70% überwiegend oder vollständig zu Gunsten des Klägers entschieden, oder liegen zumindest erheblich über den Kosten. Außerdem laufen derartige Prozesse meist kürzer, als die spektakulären großen Fälle, und das Risiko ist bei einer größeren Anzahl breiter gestreut.
Auch Nerb sieht das Gesamtanlagerisiko als gering an. Es ist keine Fremdkapitalaufnahme vorgesehen und der Initiator erhält keine laufenden Gebühren, sondern ist nachrangig am Gewinn beteiligt. Nach Rückzahlung der Anlegergelder werden weitere 85 Prozent des Gewinns an die Anleger ausgeschüttet. Die restlichen 15 Prozent gehen an den Initiator. Die Initiatorenentlohnung sei, laut Nerb, angemessen, da „beim vorliegenden Fondskonzept eine sehr aktive Mitarbeit von Seiten des Initiators essentiell“ sei.
Die Finanzierungen werden zudem durch die Abtretung der finanzierten Forderung besichert. Die Chancen der Investition unterliegen dabei keinerlei wirtschaftlichen Schwankungen und stehen in keiner Abhängigkeit zu anderen Anlageformen. Denn geklagt wird immer: in wirtschaftlich guten wie schlechten Zeiten. Finanziert werden beispielsweise folgende Rechtsstreitigkeiten: Forderungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen oder Werklieferungsverträgen, Ansprüche gegen die öffentliche Hand und erbrechtliche Ansprüche.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ProzessGarant AG ist eine Gesellschaft, die für den Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Finanzierung ausgeführt hat. Beim Zweite ProzessGarant AG & Co. Prozesskostenfonds KG ist sie selbst die Komplementärin (Geschäftsführerin) der Fonds KG. Die Vorstände der ProzessGarant AG sind Frau Kristin Salomon und Herr Christian Sußner. Beide Vorstände sind Juristen. Herr Dr. Franz Sußner ist Direktor der Rechtsabteilung und hat seit über 30 Jahren gerichtliche Erfahrung. Er ist seit vielen Jahren in der Prozessfinanzierung tätig.
ProzessGarant AG
Ossecker Str. 174
95030 Hof
Tel: 09281 - 8600 - 790
Fax: 09281 - 8600 - 791
E-Mail: info(at)prozessgarant.de
Internet: www.prozessgarant.de
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Datum: 31.05.2007 - 13:41 Uhr
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