Anlegerschutzgesetz - Regierung muss nachsitzen

Anlegerschutzgesetz - Regierung muss nachsitzen

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Anlegerschutzgesetz - Regierung muss nachsitzen



(pressrelations) - utigen oeffentlichen Anhoerung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Die Koalitionsfraktionen muessen den Gesetzentwurf ihrer Regierung zur Staerkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfaehigkeit des Kapitalmarkts im parlamentarischen Verfahren umfangreich nachbessern. Dies hat die heutige Anhoerung erwartungsgemaess bestaetigt.

Bei den Sachverstaendigen fielen die meisten Vorschlaege der Bundesregierung schlicht durch. Die Regelung zur Verbesserung der Beteiligungstransparenz war stark umstritten und auch die geplanten Massnahmen zum Schutz vor Falschberatung konnten nicht ueberzeugen.

Nachsitzen muss die Regierung auch zum Thema Offene Immobilienfonds. Der Gesetzentwurf unterscheidet nur unzureichend zwischen privaten und institutionellen Anlegern.
Ziel muss es aber sein, die Spekulation institutioneller Anleger mit Immobilienfonds einzudaemmen, ohne Kleinanlegern eine attraktive Anlagemoeglichkeit zu nehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird keine Regelung akzeptieren, die dieser Anforderung nicht Rechnung traegt.

Den eigentlichen Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs aber werden die Koalitionsfraktionen wohl nicht beheben: Entgegen der urspruenglichen Absicht von Finanzminister Schaeuble wurde die dringend erforderliche Regulierung des Grauen Kapitalmarktes aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Regierung, allen voran Bundeswirtschaftsminister Bruederle, hat hier vor der Lobby kapituliert. Der Schutz von Anlegerinnen und Anlegern bleibt bis auf Weiteres auf der Strecke.

Folgen: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss im Sinne des Tierschutzes dringend ueberarbeitet werden.


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Datum: 01.12.2010 - 14:15 Uhr
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