Baugewerbe begrüßt Schlichterspruch zu Stuttgart21 / Fach- und Teillosvergabe gefordert
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Schlichterspruch zu Stuttgart21 ausdrücklich. Damit ist hoffentlich
auch politisch Klarheit über den Weiterbau des Bahnhofs geschaffen.
Aus rechtlicher Sicht hatte diese Klarheit aufgrund des Baurechts
ohnehin bestanden. Wir fordern daher, alle Beteiligten auf, den
Schlichterspruch zu akzeptieren." So der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl heute
in Berlin.
"Es liegt im Wesen einer Schlichtung, dass alle Beteiligten das
Ergebnis akzeptieren und umsetzen. Das muss nun auch für Stuttgart
gelten, auch wenn damit höhere Kosten verbunden sind." Erklärte Robl
weiter.
Damit Stuttgart21 als Investitionsmaßnahme eine breite Wirkung für
die Beschäftigung in der Region entfalten kann, sollte die Deutsche
Bahn AG bei der Vorbereitung der Ausschreibungen darauf achten, so
die Forderung des deutschen Baugewerbes, die Lose mittelstandsgerecht
zu gestalten.
Nur so ist gewährleistet, dass sich möglichst viele Bieter um
einen Auftrag bewerben. Eine mittelstandsgerechte Vergabe führt
regelmäßig zu einem wirtschaftlichen Einkauf und stärkt die regionale
Wirtschaft. Eine mittelstandsgerechte Aufteilung der Lose sorgt
darüber hinaus für ein breites Angebotsspektrum. Hierdurch wird
Einschränkungen des Wettbewerbs wirksam begegnet. Dies kommt der
Deutschen Bahn AG direkt zu Gute. "Die Wiederholung eines Desasters,
wie vor einigen Jahren bei der Ausschreibung des Flughafens
Schönefeld in Berlin, kann heute niemand verantworten." So Robl
abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
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Datum: 01.12.2010 - 14:34 Uhr
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