Patient wird zur Handelsware / Urteil des BGH zu Zahnersatzauktionsportalen diskreditiert Arzt-Patie

Patient wird zur Handelsware / Urteil des BGH zu Zahnersatzauktionsportalen diskreditiert Arzt-Patienten-Verhältnis

ID: 307985
(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied
am Mittwoch über Zahnersatz-Auktionsportale im Internet. Nach Ansicht
des Gerichts sei die Internetplattform "2te-zahnarztmeinung.de", auf
der Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes "versteigern"
können, nicht berufsrechtswidrig. "Der BGH gestattet damit,
medizinische Behandlungen wie Konsumprodukte versteigern zu lassen",
so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
"Behandlungskosten können nicht ohne eine gründliche Voruntersuchung
am Patienten vorgeschlagen werden, dies verbietet die Ethik des
Berufsstandes", so Engel weiter.

Eine Entscheidung für einen Zahnarzt hänge zudem von wesentlich
mehr Faktoren als allein dem Preis - angegeben als Auktionsangebot
ohne genügend Hintergrundinformationen - ab. Der gesamte Zahn- und
Mund-Zustand des Patienten ist dem mitbietenden Zahnarzt bei einem
anonymen Verfahren im Internet unbekannt. "Vor allem aber verliert
der Patient eine auf Kontinuität und Vertrauensverhältnis basierende,
gewachsene Beziehung zu seinem Zahnarzt", betont Engel.

Allgemein umreißt der Heil- und Kostenplan nur die geplante
Behandlung. Mit diesen Informationen soll der Patient gemeinsam mit
seinem Zahnarzt verschiedene Behandlungsalternativen abwägen und
unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kosten die
Behandlungsentscheidung treffen. Therapiealternativen sind abhängig
von den Wünschen und der Erwartungshaltung des Patienten, den
gegebenen Bedingungen im Mund, der medizinischen Prognose sowie den
geeigneten Materialien und den damit zu erwartenden Kosten.

Die Bundeszahnärztekammer legt besonderes Gewicht auf den
Patientenschutz: "Weder der Patient noch sein Heil- und Kostenplan
sind Waren. Der schleichenden Vergewerblichung des Zahnarztberufs ist
entschieden entgegen zu treten, auch wenn der BGH mit seiner


aktuellen Entscheidung hierfür Vorschub leistet", unterstreicht
Engel.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de

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Datum: 02.12.2010 - 12:42 Uhr
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