Bauindustrie zu Stuttgart 21: Für eine stärkere Bürgerbeteiligung, aber gegen Volksentscheide über Projekte von überregionaler Bedeutung und gegen eine Neueröffnung des Planfeststellungsverfahrens
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nehmen. Die Lehren daraus sind, dass sich die Bürger durch die
Jahrzehnte andauernden komplexen und intransparenten Planungs- und
Genehmigungsverfahren bisheriger Art nicht hinreichend "mitgenommen"
fühlen. Bei zukünftigen Großprojekten sollten die Bürger schon in
einer frühen Planungsphase eingebunden werden, um ihre berechtigten
Anliegen noch berücksichtigen zu können. Zudem sollte ein Mediator
eingesetzt werden, der in Konfliktfällen zwischen Bauherr und Bürger
vermittelt." Das sind die Konsequenzen, die Politik und Verwaltung
nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper aus den
Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21 ziehen sollten. Danach
müssten aber die dann folgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren
verkürzt werden, damit die betroffenen Bürger nicht den Bezug zu dem
Verfahren verlören. Knipper: "Am Ende müssen aber demokratische
Entscheidungen für oder gegen ein Infrastrukturvorhaben respektiert
werden. Auch von der unterlegenen Partei. Wenn Gegner des Projekts
Stuttgart 21 für sich ein übergesetzliches Widerstandsrecht
reklamieren, dann lässt dies Respekt für demokratische Entscheidungen
vermissen, dann stellt dies die Grundsätze unseres Rechtsstaats in
Frage."
Dagegen kann Knipper den Vorschlägen für eine "Verstärkung der
unmittelbaren Demokratie" nur begrenzt etwas abgewinnen. Sicher sei
es richtig, bei Projekten von regionaler Bedeutung die Bevölkerung
der Region auch direkt zu befragen. Wie das Beispiel der
Waldschlößchenbrücke in Dresden zeige, wüssten die Bürger in diesen
Fällen Nutzen und Kosten einer Maßnahme am besten zu beurteilen.
Dagegen sei es falsch, die Entscheidung über Infrastrukturprojekte
von bundesweiter Bedeutung allein den regional betroffenen Bürgern zu
überlassen. In diesem Fall müssten die Kosten, die den betroffenen
Bürgern zugemutet würden, gegen die Vorteile für die gesamte
Gesellschaft abgewogen werden. Dafür seien in Deutschland die frei
gewählten Parlamente nach wie vor die einzigen demokratisch
legitimierten Institutionen.
Darüber hinaus warnte Knipper vor einer Neueröffnung des
Planfeststellungsverfahrens, wenn nach einem negativen Stresstest der
Tiefbahnhof um ein neuntes und zehntes Gleis erweitert werden müsste.
Der Schlichterspruch dürfe den Planfeststellungsbeschluss für
Stuttgart 21 nicht in Frage stellen. Wenn "wesentliche Änderungen" am
Planfeststellungsbeschluss vorgenommen würden, drohe eine
Neueröffnung des Planfeststellungsverfahrens, was die Umsetzung des
Bauvorhabens möglicherweise um Jahre verzögern werde. Knipper: "Die
Schlichtung hätte dem Projekt dann einen 'Bärendienst' erwiesen. Die
Gegner des Projekts kämen quasi durch die Hintertür doch noch zu
ihrem Erfolg."
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Datum: 02.12.2010 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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