Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig Totalverlust einer Forderung
Experten der Bremer Inkasso GmbH klären auf
Nach Bekanntwerden der Insolvenz gilt es als erstes, den Warenbestand zu erfassen und zu kennzeichnen. Allerdings darf der Bestand in den Räumen des Kunden nicht gegen dessen Willen aufgenommen werden. „Zwar ist auch der Insolvenzverwalter verpflichtet, den Warenbestand aufzunehmen und zu sichern, doch haben wir schon Fälle gehabt, bei denen die Ware, die der Mandant zuvor aufgenommen hatte, plötzlich verschwunden war“, so Drumann. Wichtig ist auch, sich immer mit dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung auseinanderzusetzen. Liegt dieser in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur erfolgten Warenlieferung oder der erbrachten Dienstleistung, kann es direkte Ansprüche gegen die Geschäftsführer geben. „Je besser der Gläubiger also seine Ansprüche und Rechte kennt, desto detaillierter kann er diese beim Insolvenzverwalter auch untermauern“, sagt Drumann.
Auch „Nachfolgefirmen“ können gemäß § 25 HGB haften: Es kommt vor, dass Kunden mit einem neuen Unternehmen unter alter Anschrift munter weitermachen. „Auch hier gibt es Möglichkeiten, die Nachfolgefirma wegen der Altverbindlichkeiten in Anspruch zu nehmen“, so Drumann.
Gläubiger sollten Forderungen bei dem Insolvenzverwalter innerhalb der veröffentlichten Anmeldefristen anmelden. Wird die Forderungsanmeldung nicht rechtzeitig und formkorrekt durchgeführt, besteht die Gefahr, dass sie am Verfahren nicht teilnimmt und nicht einmal die häufig geringe Insolvenzquote am Ende zur Auszahlung gelangt. „Bei Unsicherheiten empfehlen wir, hier ruhig einen Experten hinzuzuziehen“, rät Drumann. Nach erfolgter Anmeldung und Feststellung der Forderung steht der Gläubiger in der Insolvenztabelle und die Forderung wird rechtskräftig. In der Tabelle fasst der Insolvenzverwalter alle angemeldeten Forderungen zusammen und diese dient als Basis für die Verteilung an die Gläubiger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auszug aus der Insolvenztabelle dem Gläubiger aber auch als Titel, vergleichbar mit einem Vollstreckungsbescheid, nutzen, etwa wenn es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt und eine Restschuldbefreiung nicht erteilt wurde. „Ganz entscheidend kann auch hier die Frage sein, ob der Kunde bei Beauftragung schon zahlungsunfähig war. Solche Umstände könnten letztlich dazu führen, dass bei entsprechender Feststellung des Deliktsanspruchs eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren nicht erfolgt“, so Drumann.
Vorsicht ist geboten bei der Weiterbelieferung des Verwalters im Falle einer Fortführung des Unternehmens. Der Verwalter kann zwar Zahlungszusagen machen, aber wenn etwa die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu bezahlen, haftet er gem. § 61 InsO nicht persönlich, wenn er bei Bestellung nicht erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich zur Begleichung nicht ausreichen würde. „Hier sollte eine spezielle Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter geschlossen werden, rät Drumann, um dem Ausfall solcher Forderungen vorzubeugen.“
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Über die Bremer Inkasso GmbH
Die Bremer Inkasso GmbH bietet seinen Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind 16 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. So wird im Nichterfolgsfall statt des vollen Honorars lediglich eine nach der Hauptforderung gestaffelte Pauschale berechnet. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund hoher qualitativer Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV als erstes Bremer Inkassounternehmen am 29.09.2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.
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Datum: 02.12.2010 - 16:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 02.11.2010
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