Neuregelung der Sicherungsverwahrung - spaet aber nicht zu spaet
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Neuregelung der Sicherungsverwahrung - spaet aber nicht zu spaet
Das Gesetz kommt spaet, aber nicht zu spaet. Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist eine Antwort auf die Vorgaben des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte gefunden. Sie ermoeglicht vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen weiter vor Gewalttaetern zu schuetzen, die als hochgefaehrlich angesehen werden muessen.
Die SPD-Fraktion als groesste Oppositionspartei hat gemeinsam mit den sozialdemokratischen Innen- und Justizministerinnen und -ministern von Anbeginn ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit erklaert und dabei auch eine Loesung fuer die Altfaelle gefordert. Dabei war es uns wichtig, dass die Sicherungsverwahrung konsequent und wirksam auf diejenigen ausgerichtet wird, von denen Gefahren fuer das Leben, die koerperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung ausgehen. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz ist uns dies gelungen. Die zuletzt vorgenommene und von der SPD geforderte Korrektur des Gesetzentwurfs stellt sicher, dass die Sicherungsverwahrung fuer wirklich gefaehrliche Gewalttaeter - aber auch nur fuer sie - moeglich bleibt. Das gilt fuer die Altfaelle ebenso wie fuer die Zukunft.
Die Umsetzung des neuen Gesetzes und damit die groessere Aufgabe liegt nun bei den Laendern. Sie muessen schnell sicher stellen, dass alle Gewalttaeter, die unterzubringen sind, tatsaechlich untergebracht bleiben. Dabei sind die klaren Vorgaben des Gerichtshofs zur Ausgestaltung der Unterbringung zu beachten.
Mit diesen steht und faellt die Sicherungsverwahrung. Bei dieser wichtigen Aufgabe darf der Bund die Laender nicht im Regen stehen lassen. Hier bleibt die Bundesregierung in der Pflicht.
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Datum: 02.12.2010 - 17:45 Uhr
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