Bundesregierung muss Tierschutz neu regeln
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Bundesregierung muss Tierschutz neu regeln
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil unterstrichen, dass das Anhoerungsrecht im Gesetzgebungsverfahren nicht nur eine laestige Pflicht ist. Der Tierschutz hat Verfassungsrang. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich ihre Blockadehaltung in der Tierschutzpolitik aufgeben.
Die Einfuehrung des Tierschutz-TUeVs wurde jahrelang mit der Begruendung der noch ausstehenden Entscheidung zur Normenkontrollklage verhindert.
Die Koalition muss nun die laengst ueberfaellige Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes angehen. Die BVG-Entscheidung bietet die Chance einer umfassenden Neuregelung. Die schmerzfreie Ferkelkastration, die Kaninchenhaltung sowie das Verbot der betaeubungslosen Kaelberenthornung sind ebenfalls wichtige Forderungen, die auf der tierschutzpolitischen Agenda stehen.
Ministerin Ilse Aigner muss jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, ihre Hausaufgaben zu machen und zuegig eine umfassend novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorlegen.
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Datum: 02.12.2010 - 19:45 Uhr
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