EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende
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EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende
Ab dem Jahr 2012 müssen Busbetreiber ihren Passagieren schon ab Verspätungen von 90 Minuten Proviant und Erfrischungen anbieten, sofern die Reise mindestens drei Stunden dauert.
Falls durch die Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig wird, muss der Betreiber auch die Kosten für die Übernachtung mit bis zu 80 Euro pro Nacht übernehmen. Den betroffenen Fahrgästen muss der Busunternehmer die Fortsetzung der Reise, die Weiterbeförderung oder eine Entschädigung anbieten. Ist eine Weiterfahrt nicht möglich, haben die Passagiere Anspruch auf den halben Reisepreis zusätzlich zu der Entschädigung. Kommt es unterwegs zu einer Panne, muss der Busbetreiber ein anderes Fahrzeug bereitstellen oder den Transport zu einem neuen Wartepunkt organisieren.
Der deutsche EU-Abgeordnete Michael Cramer von der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament zeigt sich von der neuen Regelung enttäuscht: Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr werde vor allem dadurch verhindert, dass die Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung ab 250 Kilometer gelten sollen ? unterhalb dieser Distanz seien die Buspassagiere weitgehend rechtlos. Damit würden auch künftig während der meisten Busfahrten in Europa keine umfassenden Fahrgastrechte gelten. Vor allem Deutschland habe im Verkehrsministerrat die Interessen der Unternehmen über die der Fahrgäste gestellt, so Cramer. Als weiterer Kritikpunkt gilt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität keinen Anspruch auf Mobilitätshilfen oder ähnliche Unterstützung im Fernreisebus haben, wie dies zum Beispiel bei Bahn und Flugzeug EU-weit vorgeschrieben ist. Cramer nennt das Beispiel USA, wo die Beförderungsmöglichkeit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in jedem Bus zwingend vorgeschrieben sei.
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Datum: 03.12.2010 - 17:15 Uhr
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