Frauenquote in Aufsichtsraeten unverzichtbar
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Frauenquote in Aufsichtsraeten unverzichtbar
Nur die gesetzliche Quote wird die Unternehmenskultur veraendern. Die gesetzliche Quote fuer Frauen in Aufsichtsraeten und Vorstaenden ist ein notwendiges Instrument. Und sie ist unverzichtbar, damit sich die Unternehmenskultur langfristig veraendert. Denn nur eine veraenderte Unternehmenskultur wird dazu beitragen, mehr Chancengleichheit fuer Maenner und Frauen in Unternehmen herzustellen.
Mehr Frauen in verantwortungsvollen Positionen werden dafuer sorgen, dass Strukturen entstehen, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf fuer Frauen und Maenner ermoeglichen. Dies kommt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dem Unternehmen als Ganzes zugute. Diese notwendigen strukturellen Veraenderungen koennen nur vorangebracht werden, wenn gesetzliche Regelungen vorliegen. Freiwilligkeit ist zu wenig. Deswegen sind Quoten gerade nicht die ultima ratio, wie Bundesministerin Schroeder immer gerne verkuendet, sondern sie sind erforderlich.
Seit fast zehn Jahren gibt es die Freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbaenden der deutschen Wirtschaft. Seit nunmehr zehn Jahren wird ueber die Erhoehung des Frauenanteils in Spitzenpositionen diskutiert. Die viel zitierte "glaeserne Decke" existiert aber immer noch. In Deutschland gibt es nach wie vor nur 2,5 Prozent Frauen in den Vorstaenden der 200 groessten Unternehmen und nur rund 12 Prozent Frauen in den Aufsichtsraeten. Das wird von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht akzeptiert.
Ueber den Fachkraeftemangel klagen und gleichzeitig das Potenzial gut ausgebildeter Frauen ungenutzt lassen, ist gesellschaftlich nicht vertretbar. 60 Prozent der Hochschulabschluesse betriebswirtschaftlicher Studiengaenge werden von Frauen erbracht. Dieses Potenzial darf nicht ungenutzt bleiben.
Wir brauchen daher verbindliche gesetzliche Regelungen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Einfuehrung einer Quote von 40 Prozent fuer Frauen in Aufsichtsraeten und Vorstaenden.
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Datum: 03.12.2010 - 18:15 Uhr
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