Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten
ID: 310711
Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten
Grundsätzlich kann der Ersthelfer nicht zum Schadenersatz herangezogen werden - weder für Schäden an fremden Sachen noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung. Er muss also weder für den Ersatz von Kleidung aufkommen, die beim Verbinden einer Wunde beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen möglichen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage.
Hilfe muss jeder leisten, denn unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Jeder kann zumindest Hilfe herbei holen oder einen Notruf absetzen. Übrigens: Erleidet der Helfer bei der Hilfeleistung selbst einen Sach- oder Gesundheitsschaden, so kann er Schadenersatz vom Verletzten, dessen Haftpflichtversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Bei Verletzungen durch eine Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb greift der Versicherungsschutz der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Weitere Informationen zu "Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen durch Ersthelfer" enthält die gleichnamige Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie steht im Internet unter www.dguv.de/erstehilfezur Verfügung.
Hintergrund "Risiko raus!"
In der Präventionskampagne "Risiko raus!" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.12.2010 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 310711
Anzahl Zeichen: 2642
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 204 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).