Bauindustrie: Bundesarbeitsgericht stoppt Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld
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rechnen, von der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung von
Insolvenzgeld an die Mitarbeiter insolventer Nachunternehmen
herangezogen zu werden." Mit diesen Worten begrüßte heute in Berlin
der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie RA Michael Knipper die Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts, die Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld
zu verwerfen. "Damit ist der Versuch der Bundesagentur für Arbeit
gescheitert, das Insolvenzrisiko von Nachunternehmern auf
Hauptunternehmer zu übertragen. Der Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie hat diese Haftung stets abgelehnt; wir sehen uns in
unserer Haltung durch das Bundesarbeitsgericht voll bestätigt."
Gestern hatte der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in vier
Fällen (5 AZR 95/10, 5 AZR 814/09, 5 AZR 263/10, 5 AZR 111/10)
entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit keinen Anspruch gegen
Hauptunternehmer auf Rückzahlung von Insolvenzgeld hat, das sie an
Arbeitnehmer eines in Insolvenz gefallenen Nachunternehmers gezahlt
hat. Die Bundesagentur hatte argumentiert, der Hauptunternehmer hafte
für den Mindestlohn (§ 14 AEntG), deshalb müsse er auch für das
anstelle des Mindestlohns gezahlte Insolvenzgeld haften. Der
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatte sich stets gegen eine
solche Haftung gewandt und dazu auch ein Gutachten bei Prof. Dr.
Heinz-Dietrich Steinmeyer, Universität Münster, in Auftrag gegeben.
Die Urteilsbegründung liegt zurzeit noch nicht vor.
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Datum: 09.12.2010 - 13:05 Uhr
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