Steinkohlefoerderung: Schadensbegrenzung nach revidierter EU-Kommissionsentscheidung
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Steinkohlefoerderung: Schadensbegrenzung nach revidierter EU-Kommissionsentscheidung
Die Abaenderung des Kommissionsvorschlages ist eine gute Nachricht fuer die Bergleute und die betroffenen Regionen. Nun kann wie durch den deutschen Steinkohlekompromiss 2007 vorgesehen weiter ein sozialvertraeglicher Abbau der Subventionen erfolgen. Dem Kommissionsvorschlag muss jetzt noch der EU-Ministerrat fuer Wettbewerbsfaehigkeit (Binnenmarkt,
Industrie) am 10. Dezember 2010 zustimmen.
Die urspruenglich von der Kommission geplante Regelung hatte vorgesehen, die Kohlesubventionen bereits 2014 auslaufen zulassen. Ueber 10.000 Bergleute waeren betriebsbedingt gekuendigt worden. Ausserdem waere es zu massiven Arbeitsplatzverlusten in vom Bergbau abhaengigen Bereichen gekommen. Auch der Finanzierungsfahrplan der RAG-Stiftung fuer die Ewigkeitslasten waere gefaehrdet gewesen.
Die heutige Entscheidung der Kommission ist vor allem ein Verdienst des Europaeischen Parlaments. Die EU-Parlamentarier waren ihrem Berichterstatter Bernhard Rapkay gefolgt und hatten sich fuer eine Beibehaltung des vorgesehenen Fahrplan bis 2018 ausgesprochen.
Dagegen sandte die Bundesregierung widerspruechliche Signale nach Bruessel. Die Bundeskanzlerin war mehr als ein Jahr untaetig. Wirtschaftsminister Bruederle hatte offenbar sogar mit einer verkuerzten Perspektive fuer die deutsche Kohle geliebaeugelt und war anscheinend auch bereit, die damit verbundenen betriebsbedingten Kuendigungen billigend in Kauf zu nehmen. Wie anders ist es zu interpretieren, dass er lediglich einen Pruefvorbehalt einlegte, waehrend die Wirtschaftminister der ebenfalls betroffenen Bergbaulaender Spanien und Rumaenien gegen die Verkuerzungsplaene der Kommission Widerspruch einlegten.
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Datum: 09.12.2010 - 13:45 Uhr
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