Schulterschluss gegen Öffnungsklausel
ID: 312496
Schulterschluss gegen Öffnungsklausel
Patienten, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam gegen "Discountklausel"
Mit der so genannten Öffnungsklausel sollen (zahn-)ärztliche Leistungen außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen auf Grundlage von Separatverträgen zwischen Privatversicherern und Ärzten abgerechnet werden. Die Private Krankenversicherung (PKV) will die Öffnungsklausel im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) durchsetzen, um ein wirksames Mittel zur Patientensteuerung in den Händen zu halten. Insbesondere will sie so ihre Gewinnmargen erhöhen. Die für die PKV elementaren Zukunftsfragen werden nicht thematisiert. Dazu zählen die vollständige Portabilität von Altersrückstellungen oder eine höhere Effizienz der Krankenversicherungsunternehmen, etwa durch Vermeidung exorbitant hoher Maklerprovisionen, kritisieren Patienten und Ärzte.
Um von ihren selbstverschuldeten Problemen abzulenken, treten die privaten Krankenversicherungen stattdessen mit irreführenden Parolen wie "echten Wettbewerb schaffen" für die Öffnungsklausel ein.
"De facto wäre aber genau das Gegenteil der Fall", so BZÄK-Präsident Dr. Engel, "die Umsetzung einer Öffnungsklausel, die letztendlich nichts anderes als eine `Discountklausel´ sei, führe in der Realität zu einem ruinösem Preiswettbewerb zwischen den Medizinern, zu weniger Behandlungsqualität durch Kostendruck und einseitiger Abhängigkeit der vertraglich gebundenen Ärzte von der PKV." "Die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit der Ärzte würden sukzessive dem Preisdiktat und den einseitigen Sparvorgaben der PKV zum Opfer fallen", ergänzte DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus.
Ärztliche Gebührenordnungen sind vom deutschen Verordnungsgeber ganz bewusst installierte Absicherungen gegen Missbrauch von Marktmacht und für mehr Patientenschutz. "Die Öffnungsklausel aber hebelt diese Schutzfunktion der Gebührenordnungen aus. `Discountklausel´ statt `Öffnungsklausel´ wäre somit der treffendere Begriff für diese gesundheitspolitische Geisterfahrt der PKV, mit der sie viele Patientinnen und Patienten von einer flächendeckenden ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auf hohem Niveau ausschließen würde", so BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Windhorst. Gemeinsam müsse sachlich geprüft werden, wie durch Alternativlösungen freier Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungsunternehmen und Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten medizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können.
"Das Modell Öffnungsklausel wird längst nicht von allen Versicherungen getragen", ergänzte Prof. Thomas Schlegel, Rechtsanwalt für Medizinrecht. "Es vergrößert nur die Marktmacht der großen Versicherungen, weil diese darüber Vorteile erlangen können und somit der Wettbewerb auf Seiten der PKVen verzerrt wird", so Schlegel weiter.
Die Vertreter der deutschen Ärzteschaft und Zahnärzteschaft erklärten, dass sie die Umsetzung einer Öffnungsklausel im Rahmen der Gebührenordnungsnovellen nicht akzeptieren werden. BÄK und BZÄK seien bereit, die drohende "Discountklausel" mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.
Pressekontakt
Bundeszahnärztekammer:
Dipl.-Des. Jette Krämer,
Leiterin der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Telefon: 030-40005150, Fax: 030 ? 400 05-159, E-Mail: presse@bzaek.de
Bundesärztekammer
Alexander Dückers
Leiter der Pressestelle
Telefon: 030-400456700, Fax: 030 ? 400 456 707, E-Mail: presse@baek.de
Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.
Wolfram-Arnim Candidus
Präsident
Telefon: 06247-904 499 7, Fax: 06247 ? 904 499 9, E-Mail: info@dgvp.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.12.2010 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 312496
Anzahl Zeichen: 4879
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 288 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schulterschluss gegen Öffnungsklausel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).