CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil vor dem OLG Köln: Neue Hoffnung für die Anleger

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil vor dem OLG Köln: Neue Hoffnung für die Anleger

ID: 313892
(firmenpresse) - Berlin, 12.12.2010 – Das Oberlandesgericht Köln hat einem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 65.000 € gegen einen Anlageberater zugesprochen, der ihm im Jahre 2000 empfohlen hatte, sich als atypisch stiller Gesellschafter am Victory Multi Media 16 zu beteiligen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der spektakulären Insolvenz der Victory Media AG hatte sich das Investment zu einem finanziellen Desaster für die Anleger entwickelt.

Das Oberlandesgericht Köln konnte sich nicht davon überzeugen, dass der Anleger korrekt über die Eigenschaften und Risiken des Fonds aufgeklärt worden war. In den Entscheidungsgründen stellte das Gericht fest, dass die Risikohinweise im Emissionsprospekt fehlerhaft waren und der Berater die Risikohinweise im Prospekt hätte präzisieren müssen.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich erläuterte, dass das Urteil große Bedeutung für alle Anleger der Vicctory Medienfonds hat. Die vom OLG Köln beanstandete Passage im Emissionsprospekt ist nicht nur im Prospekt des Multi Media Fonds 16 falsch, sondern auch in den Emissionsprospekten jedenfalls einiger der anderen Victory Fonds. Damit ist das Urteil auf alle diese Fonds übertragbar, erläutert Bombosch weiter.

Der Anlageberater hatte sich unter anderem darauf berufen, dass etwaige Ansprüche verjährt seien. Dem folgte das OLG Köln nicht, da der Anleger bis heute nicht korrekt aufgeklärt wurde. Insbesondere folgt eine Verjährung nicht schon automatisch daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den Emissionsprospekt zu lesen.

Rechtsanwalt Bombosch empfiehlt allen betroffenen Anlegern der Victory Medienfonds die Einholung einer rechtlichen Beratung, ob auch Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen können. Gerade jetzt, wo nach Medienberichten auch die Aberkennung der Steuervorteile im Raum steht, können Anleger unter Umständen doch noch verloren geglaubtes Geld retten.



Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstraße 47
10178 Berlin
Fon: 030-288 789 60
Fax: 030-288 789 620
bombosch(at)cllb.de
www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  NBTA Foundation und Egencia veröffentlichen Studie über europäische Reiserichtlinien Deutscher Berufsnachwuchs mischt ganz vorn mit bei EuroSkills in Portugal: 2x Gold, 7x Zweiter, 1x Dritter (mit Bild)
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 13.12.2010 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 313892
Anzahl Zeichen: 2274

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hendrik Bombosch
Stadt:

Berli


Telefon: 030/ 288 789 60

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.12.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 495 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil vor dem OLG Köln: Neue Hoffnung für die Anleger "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Vertrag über Online-Coaching nichtig ...

München, 15.07.2025. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 eine wegweisende Entscheidung zum Thema hochpreisige Online-Coachings getroffen. Der BGH stellte klar, dass die Coaching-Verträge in der Regel nichtig sind, wenn der Anbiet ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z