Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Assange:
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Gericht steht, weil er in Schweden wegen sexueller Nötigung und/oder
Vergewaltigung gesucht wird, kann er selbst nach einer eindeutigen
gerichtlichen Entscheidung noch lange nicht das
Untersuchungs-Gefängnis verlassen. Der Fall und die unterschiedlichen
Rechtssysteme in Europa sind so kompliziert, dass ein einfaches Ja
oder Nein kaum möglich sind. Wikileaks-Gründer Julian Assange hat
dennoch einen Etappensieg errungen. Selbst wenn die Richter mit einer
hohen Kaution und einer elektronischen Fußfessel hohe Hürden
aufgebaut haben, zeigt die Entscheidung in eine Richtung: Der
schwedische Haftbefehl steht vermutlich auf wackligen Füßen. Die
britischen Richter sehen in Assange - anders als Interpol - nicht den
gefährlichen Gewaltverbrecher. Die Umstände, die in Schweden zur
Ausstellung des Haftbefehls geführt haben, sind widersprüchlich. Und
wenn im Hintergrund eine Staatsmacht einen dezenten Wink zur
Festnahme Assanges gegeben haben sollte, ist dieser Schuss nach
hinten losgegangen. Nie zuvor hatte Assange so viele Freunde und
Unterstützer.
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Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
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Datum: 14.12.2010 - 20:45 Uhr
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Kategorie:
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