Röttgen begrüßt Einigung zu leichten Nutzfahrzeugen
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Röttgen begrüßt Einigung zu leichten Nutzfahrzeugen
Bis zum Jahr 2020 müssen diese Fahrzeuge ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27 Prozent auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer (rund 5,6 Liter Diesel) mindern. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer (rund 6,7 Liter Diesel) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Als Anreiz zur Einhaltung der Zielwerte sind empfindliche Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller bei deren Überschreitung vorgesehen.
Nachdem 2009 Regelungen zur Minderung der CO2-Emissionen bei Pkw verabschiedet worden sind, folgen nun die vergleichbaren Regelungen für leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter). Diese machen rund 6 Prozent der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs aus.
Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig CO2 emittieren, wie zum Beispiel Plug-In-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors.
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Datum: 20.12.2010 - 13:15 Uhr
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