Wechsel in die Private Krankenversicherung ab 2011 einfacher
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Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze sinken 2011. Angestellte können leichter in die Private Krankenversicherung wechseln.
Positiv hervorzuheben ist, dass ab kommendem Jahr die Versicherungspflichtgrenze gesenkt wird, so dass gesetzlich Versicherte dann noch einfacher in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln können.
Versicherte können dann nämlich bereits ab einem jährlichen Bruttogehalt von 49.500 Euro zur PKV wechseln, bisher liegt die Versicherungspflichtgrenze noch bei 49.950 Euro.
Des Weiteren entfällt ab dem Jahr 2011 auch die Drei-Jahres-Frist. Angestellte, die die PKV bevorzugen, müssten dann nicht mehr drei Jahre ein entsprechendes Bruttogehalt nachweisen, sondern nur noch ein Jahr. So kann ein Wechsel künftig noch schneller verzogen werden, was unter anderem auch Berufseinsteigern entgegenkommt.
Bei der Beantwortung der Frage nach dem günstigsten Tarif bzw. Anbieter hilft ein Rechner wie er etwa unter http://www.pkv-infos.net/pkv-rechner.php angeboten wird.
Aber nicht nur die Versicherungspflichtgrenze wird reduziert, sondern auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Diese sinkt von 45.000 Euro auf 44.550 Euro. Angestellte müssen somit nur noch bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.712,50 Euro Beiträge in der GKV bezahlen.
Der Teil des Einkommens, der diese Grenze übersteigt, bleibt versicherungsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung neu berechnet.
Diese orientiert sich dabei an der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde zuletzt vor über 60 Jahren gesenkt.
All diese Werte können interessierte Verbraucher auch auf http://www.pkv-infos.net/pkv-mitglied-voraussetzungen.php noch einmal nachlesen und auf http://www.pkv-infos.net/pkv-vergleich.php einen Vergleich individueller Angebote anfordern.
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Datum: 20.12.2010 - 15:00 Uhr
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