Sozialbehörde verlängert Projektzeitraum für Teilhabepauschale für ältere Menschen mit Behinderung
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Sozialbehörde verlängert Projektzeitraum für Teilhabepauschale für ältere Menschen mit Behinderung
"In den knapp zwei Jahren, die es diese spezielle Förderung gibt, hat sich gezeigt, dass die Leistung von den Betroffenen gerne in Anspruch genommen wird", so Sozialsenator Dietrich Wersich. "Besonders gut aufgenommen worden ist, dass sich die Menschen ihr Angebot zur Tagesstrukturierung frei aussuchen können. Sie fühlen sich dadurch in ihrer Selbstständigkeit bestärkt. Allerdings sind noch nicht im gesamten Stadtgebiet Angebote entstanden. Deshalb haben wir nun die Erprobungsphase um zwei Jahre verlängert, um zu sehen, wie sich die Angebotspalette ausweiten lässt."
Mit der Teilhabepauschale sind behinderte Menschen ab dem 55. Lebensjahr angesprochen.
Eines der ersten Angebote, in dem die Teilhabepauschale eingelöst werden konnte, war die Begegnungsstätte Bergstedt. Dort gibt es ein von mehreren Trägern begleitetes Seniorenprojekt für Behinderte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich dort regelmäßig wochentags, um gemeinsamen Freizeitaktivitäten nachzugehen. Durch die Terminierung der Treffen wöchentlich an zwei bis drei Tagen jeweils zur gleichen Uhrzeit ist für die behinderten Menschen eine Strukturierung ihres Tages und ihrer Woche gewährleistet. Es werden bei diesen Treffen neben einem gemeinsamen Mittagessen, Ausflüge und Freizeitaktivitäten veranstaltet und gemeinsame Spiele und Bastelnachmittage angeboten.
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Julia Seifert
Tel.: 42863-28 89
E-Mail: pressestelle@bsg.hamburg.de
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Datum: 20.12.2010 - 18:45 Uhr
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