Rheinische Post: Nachtflugverbot auftauen
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Der Verkehrsminister hat Recht. Besondere Lagen erfordern flexible
Reaktionen. Deshalb sollten Landesbehörden die Vorschriften zum
Nachtflugverbot durch die Enteisungsanlage schicken und die
eingefrorenen Vorgaben auftauen. Wenn sich Belästigungen qua Gesetz
tatsächlich begrenzen ließen, dann gehörten die Schneemassen gewiss
dazu. Aber die Natur lässt sich nun einmal nicht bürokratisch
bändigen. Und deshalb müssen es die Menschen ertragen, dass ihre
Nachtruhe ausnahmsweise auch einmal durch kratzende Schaufeln und
scharrende Pflüge gestört wird. Sicherheit geht vor. Wenn der Himmel
die Massen auf unsere Straßen schmeißt, darf sich der Staat auch
zwischen null und sechs Uhr nicht rar machen. Flüge, Nachtruhe und
Umstände müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Wenn ein Jet
im Anflug auf Düsseldorf auf einen anderen Flughafen ausweichen muss,
weil er für die rechtzeitige Landung ein paar Minuten zu spät enteist
war, dann ist das mit zusätzlichen Gefahren für die Passagiere
verbunden, die sich mit Bussen über vereiste Fahrbahnen durchschlagen
müssen. Ganz zu schweigen von denen, die wegen des Flugverbotes tage-
und nächtelang nicht zu ihren Familien kommen. Natürlich dürfen
Nachtflüge in Ballungszentren nicht normal werden. Aber ist dieses
Wetter normal?
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Datum: 20.12.2010 - 19:34 Uhr
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