Keine Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung „Young, wild & sexy“

Keine Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung „Young, wild & sexy“

ID: 321302

Bundespatentgericht bestätigt wieder, dass beschreibende Bezeichnungen markenrechtlich nicht schutzfähig sind.



RA Manfred WagnerRA Manfred Wagner

(firmenpresse) - Mit Beschluss vom 10. November 2010 hat das Bundespatentgericht auf die Beschwerde der Markenanmelderin entschieden, dass es der angemeldeten Bezeichnung „Young, wild & sexy“ an jeglicher Unterscheidungskraft fehlt und diese daher von der Eintragung ausgeschlossen ist.
Mit seinem Beschluss (Az: 27 W (pat) 84/10) bestätigt das Bundespatentgericht die Entscheidung der Markenstelle und versagt der angemeldeten Wortfolge die Eintragung nach § 37 Absatz 1, § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG.

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind an eine Markenanmeldung geknüpft?
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Markenanmeldung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Zunächst muss es sich um ein als Marke schutzfähiges Zeichen im Sinne von § 3 MarkenG handeln.
• Weiterhin darf der Eintragung keines der absoluten Schutzhindernisse des § 8 MarkenG entgegenstehen.
• Nach § 10 MarkenG darf es sich bei der einzutragenden Marke auch nicht um ein Plagiat einer notorisch bekannten Marke handeln.
• Und schließlich dürfen auch keine relativen Schutzhindernisse der §§ 9 und 24 MarkenG vorliegen.
In dem hier zu entscheidenden Fall kamen sowohl die Markenstelle als auch das Bundespatentgericht zu dem Ergebnis, dass es der Bezeichnung „Young, wild & sexy“ an der Voraussetzung der Unterscheidungskraft fehlt. Damit steht der Eintragung dieser Bezeichnung ein absolutes Schutzhindernis des § 8 MarkenG entgegen.

Welchen Zweck hat eine Marke und warum ist das Eintragungsverfahren so streng?
Einer eingetragenen Marke kommen nach allgemeiner Ansicht vier Funktionen zu:
• Hinweis- oder Identifizierungsfunktion
• Garantiefunktion
• Kommunikationsfunktion
• Werbefunktion
Fehlt einer einzutragenden Marke, wie hier der Bezeichnung „Young, wild § sexy“, die Hinweisfunktion, d. h. dass sie nicht geeignet ist, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen und somit die Waren eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens unterscheidbar zu machen, fehlt es an der rechtlichen Voraussetzung der sog. Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG. Die Bezeichnung ist somit nicht eintragungsfähig. Marken können nur dann stark und für ihren Inhaber wertvoll sein, wenn sie die oben genannten Funktionen erfüllen. Der Grundsatz des Markenschutzes beinhaltet, dass außergewöhnliche und kreative Bezeichnungen markenrechtlich schutzfähig sein sollen. Ansonsten würde die Kraft der Marken verwässert und damit ihr Marktwert geschmälert werden.


Aber was genau meint eigentlich Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG?
Hierzu äußert sich das Bundespatentgericht wie folgt:
„Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten. Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen, zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist….“
Bei fremdsprachigen Wortfolgen ist davon auszugehen, dass es an der Unterscheidungskraft fehlt, wenn die inländischen Verkehrskreise nicht im Stande sind, deren Bedeutung zu erkennen und der Wortfolge lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen.
Maßgeblich ist also, so das Bundespatentgericht, ob das Publikum in der angemeldeten Marke einen Herkunftshinweis erblickt oder nicht.
Die hier in Frage stehende Wortfolge „Young, wild & sexy“ stellt nach Ansicht des Gerichts lediglich eine gewöhnliche Werbemitteilung dar, die nur einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt hat.
Weiter heißt es in der Entscheidung, die angesprochenen Personen werden „Young, wild & sexy“ als schlagwortartigen Hinweis darauf verstehen, dass sich die in Frage stehenden Dienstleistungen an junge, offene, unkonventionelle, freizügige und auch erotisch attraktive Leute richtet, bzw. die Dienstleistungen mit diesen Schlagwörtern verbunden werden können.
Damit erschöpft sich „Young, wild & sexy“ in einer rein beschreibenden Sachaussage, der jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG fehlt.

Fazit
An diesem Beschluss des Bundespatentgerichts zeigt sich mal wieder, wie schwer es sein kann, eine eintragungsfähige Marke zu kreieren und worauf man bei der Anmeldung einer Marke achten sollte, um sich unnötigen Ärger und unnötige Kosten beim Anmeldeverfahren zu ersparen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit jahrelanger und internationaler Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des Wirtschaftsrechts.

In unserem Schwerpunktbereich, dem Gewerblichen Rechtsschutz, schützen, verwalten und verteidigen wir mit 7 Anwälten sowie 8 teilweise mehrsprachigen Patent- und Markenreferenten weltweit Marken, Geschmacksmuster, Domains und sonstige Schutzrechte.

Unser Wirtschaftsrechtsdezernat, welches von einem Fachanwalt für Steuerrecht geleitet wird, rundet unser Serviceangebot dahingehend ab, dass auch mit dem Gewerblichen Rechtsschutz zusammenhängende Fragen wie Gründung von Schutzrechtsverwaltungsfirmen, steuerrechtliche Fragen bei der Bewertung von Schutzrechten oder Durchführung von zollrechtlichen Verfahren bei Zollbeschlagnahmen etc. umfassend bearbeitet werden können.

WAGNER Rechtsanwälte webvocat – Small. Different. Better.



Leseranfragen:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
RA Manfred Wagner
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681-9582820
Fax: 0681-95828210
E-Mail: wagner(at)webvocat.de



PresseKontakt / Agentur:

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Constanze Olbrich, Marketingassistentin
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681-9582820
Fax: 0681-95828210
E-Mail: wagner(at)webvocat.de



drucken  als PDF  Ausnahmsweise Aufklärungspflicht des Gewerberaummieters Kein Erbschein für Inkassounternehmen
Bereitgestellt von Benutzer: webvocat
Datum: 28.12.2010 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 321302
Anzahl Zeichen: 5079

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.12.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 924 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung „Young, wild & sexy“"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Arbeitsrecht: Auch Arbeitsverträge sind Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag ist unzu ...
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danac

Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ...
Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong&qu

Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße ...
Das OLG hat somit die erste Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2015, Az.: 312 O 51/14) nicht bestätigt. Die Richter der Vorinstanz sahen in den streitgegenständlichen Verpackungen gerade keine Irreführung der Verbraucher, da unter anderem kein Grund zur Annahme bestehe, dass die angesproc


Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft


Ausnahmsweise Aufklärungspflicht des Gewerberaummieters ...
Der Mieter von Gewerberäumen ist ausnahmsweise verpflichtet, den Vermieter über sein Sortiment aufzuklären, wenn außergewöhnliche und dem Vermieter nicht erkennbare Umstände eine solchen Hinweis notwendig machen. Dies entschied der BGH mit seinen Urteilen vom 11.08.2010 (Aktenzeichen: XII ZR 1

Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung – Kosten und Risiken ...
In NRW bedeutet Selbstüberwachung beispielsweise: Der Eigentümer hat die Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen auf eigene Kosten bis spätestens 31.12.2015 von einem Sachkundigen durchführen zu lassen und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Eine Wiederholung der Dichtigkeitsprüfung

Steuererklärung mit Geld-zurück-Garantie: die neue Steuer-Software bei Tchibo ...
Ab dem 28. Dezember gibt’s die neue Steuersoftware für die Steuererklärung 2010 überall bei Tchibo. Das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist für € 9,99 erhältlich. Online ist die Bestellung unter www.tchibo.de/steuern schon ab dem 21. Dezember möglich, als Download auch ohne V

Südfinanz Holding AG ...
München, 21.12.2010. Das Unternehmen Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. € 25 Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück mit ei


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z